Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann können wir die Elternzeit beanspruchen?

Frage: Wann können wir die Elternzeit beanspruchen?

Asmara

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich bin etwas durcheinander, da ich viel gelesen haben, aber nichts verstanden habe. Unsere Kleine wird vermutlich Ende September (25.09.2012) kommen. Ich bin Studentin und mein Mann ist Alleinverdiener. Ich bin familienversichert über meinen Mann. Wie ich gelesen habe, kann ich kein Mutterschutzgeld beantragen, da ich nicht selber versichert bin. Habe ich das richtig verstanden? Weiterhin habe ich gelesen, dass ich als Mutter erst nach dem Mutterschutz die Elternzeit in Anspruch nehmen kann. Stimmt das? Ich würde gerne, wenn es möglich ist ab Geburt bis mindestens Februar in Elternzeit gehen. (Das wären 5 Monate.) Kann ich trotzdem weiterhin studieren? Oder muss ich mich exmatrikulieren? Ab Februar möchte mein Mann die Elternzeit in Anspruch nehmen. Wie lange dürfte er Elternzeit in Anspruch nehmen? Wir kommen aus Essen. Wer kann uns außer Ihnen mit diesen Fragen bezüglich Elternzeit und Geld weiterhelfen? Zu welchen Ämtern müssen wir?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. www.mutterschaftsgeld.de -> Einmalbetrag 210 € MG 2. Da Sie keine Arbeitnehmerin sind, gilt das Mutterschutzgesetz für Sie nicht.Eine Freistellung müssen sie mit der Uni erörtern, auch bezüglich der Folgen für das Studiums und der Dauer der Befreiung 3.Ihr Mann kann bis zu drei Jahren in Elternzeit gehen, auch parallel zu Ihnen. Sie können jedoch zusammen höchstens 14 Monate Elterngeld bekommen. 4. Elterngeldstelle Stadt Liebe Grüße, NB


SumSum076

Beitrag melden

Weiterhelfen kann euch vielleicht die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium. Meist kennen sich ein paar Verantwortliche an den Uni's damit gut aus. Mutterschutz und Elternzeit werden miteinander "verrechnet". Frau hat quasi beides gleichzeitig. Genauso werden Mutterschaftsgeld und Elterngeld miteinander verrechnet. Du kannst während der EZ auch weiter studieren. Dein Mann darf drei Jahre Elternzeit nehmen, so wie du. Elterngeld gibt es aber längstens bis zum 14. Lebensmonat. Ämter? Elterngeldstelle in Essen! (google hiflt da weiter) Gruß Sabine


Bernsteinelfe

Beitrag melden

Ich denke, der AStA sollte euch da ganz gut beraten können, evtl. gibt es ja sogar ein Familienreferat bei euch.


Bernsteinelfe

Beitrag melden

Gerade gefunden. Vielleicht kann man dir dort ganz konkrete Tipps für eure Situation geben: http://www.asta-due.de/service/krabbelburg.html


Lina_100

Beitrag melden

Die meisten Hochschlen haben Regelungen für Mutterschutz und EZ und auch TZ-Studium von Eltern. MuSchG und BEEG gelten nicht unmittelbar. AStA oder Familienbeauftragte der Uni wäre der erste Anlaufpunkt. Da das nicht einheitlich geregelt ist wird Frau Bader hierzu keine konkrete Antwort geben koennen. VG


Kita25

Beitrag melden

Also ich habe meine kleine auch während des Studiums bekommen. Mutterschutz Geld bekommst du nicht. HAbe aber vom Amt Erstausstattungsgeld und versorgungskosten während der ss bekommen. Waren ca. 50 Euro im Monat. Meine Tochter kam Ende Februar zur Welt . Da es klausurenzeit war hab ich bis zum Schluss durchgezogen . Also Ende Februar . Danach habe ich much ein Jahr vom Studium beurlaubt. Und 300euro bzw. 150 auf zwei Jahre Elterngeld bekommen. Außerdem bekommst du in ( so war es bei mir) alg2 vom Amt. Kommt natürlich auch auf das Gehalt von deinem Mann an. Wohngeld stand mir bzw. Meinem Mann auch zu ( er war auch Student). Hoffe konnte dir bisschen helfen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...