Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann fängt denn nun der Erziehungsurlaub an?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wann fängt denn nun der Erziehungsurlaub an?

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Mein Arbeitgeber sagt am Tag der Geburt. Die Erziehungsgeldstelle sagt nach der Mutterschutzfrist... Na wann denn nun? Ich glaub ja auch, das acht Wochen nach der Geburt richtig ist. Die Erziehungsgeldstelle wird wohl kaum jeden Antrag falsch bearbeiten... Aber wo kann ich es schwarz auf weiß lesen und meinem Arbeitgeber vorlegen? Gruß Carmen B.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Geburt. Aber wegen der Anrechnung des MG hat man erst nach Ablauf des MG Anspruch auf EG! Gruß, NB


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Hallo ! Ist doch im Grunde genommen egal ! Die Elternzeit dauert doch so oder so nur bis zum 3 . Geburtstag des Kindes lG Melanie


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Hallo Carmen, hab grade mal ein bischen gegoogelt... Irgendwie scheint beides richtig zu sein... Ich finde immer nur, "die Elternzeit beginnt entweder mit der Geburt oder spätestens nach Ablauf des Mutterschutzes" (?) Sie endet aber auf jeden Fall spätestens zum dritten Geburtstag des Kindes. (Der Geburtstag ist der erste Arbeitstag!) LG Claudia


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Das ist ja alles verwirrend... Wenn ich am 3.Geb.wieder arbeiten gehe, sind es aber keine vollen drei Jahre. Naja, ist ja noch lange hin.Wer weiß ob ich nicht schon nach zwei Jahren arbeiten gehe. Vielen Dank für die Antworten!


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Hallo nochmal ! Das ist ja der Knackpunkt : man hat keine 3 Jahre Elternzeit sondern nur bis zum 3. Geburtstag ! lG Melanie


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Dein Arbeitgeber hat Recht: der EU beginnt mit der Geburt. Die Zahlung des Erziehungsgeldes hingegen kann oft erst NACH der Mutterschutzfrist beginnen, da das Gehalt, das ja 8 Wochen weiter gezahlt wird, darauf angerechnet wird. Deshalb ist der erste Arbeitstag ja auch der 3. Geburtstag des Kindes!


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