Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann EZ Vater beantragen

Frage: Wann EZ Vater beantragen

Niki1980

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe mal wieder eine Frage: Mein Mann möchte gerne die ersten zwei Monate ab Geburt Elternzeit nehmen. Diese muss ja 7 Wochen vorher beantragt werden. Nun wissen wir ja den genauen Geburtstermin nicht. Das Kind kann ja x Tage vorher oder y Tage später kommen... Kann er seinem AG schon 10 Wochen vorher schriftlich mitteilen, dass er ab Geburtstermin (voraussichtlich der xx.xx.xxxx) 2 Monate EZ nehmen möchte? Reicht das aus? Und dann am Tag der Geburt anrufen und sagen, so ich bin dann mal weg...? Vielen Dank für Ihre Antwort Gruß Niki


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, kann er. Aber ihm muss klar sein, dass sein Kündigungsschutz erst 8 Wo vorher beginnt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das kommt drauf an, wie sicher sein Arbeitsplatz ist. Man muss mindestens 7 Wochen vorher angeben (in diesem Fall dann 7 Wochen vor ET). Man hat höchstens 8 Wochen vorher Kündigungsschutz. D.h. man hat ein Zeitfenster von genau einer Woche in der man die EZ ankündigen kann un direkt im Kündigungsschutz ist. Wenn Dein Mann SICHER ist, dass er nicht gekündigt werden wird, wenn er EZ nimmt, dann kann er das jederzeit machen. 10 Wochen vorher, 5 Monate vorher, völlig egal. Aber er hat das Risiko, dass er bis zum Beginn der 8 Wochen vor der EZ dann gekündigt werden kann. Nicht WEIL er EZ nimmt, aber so ein Grund ist ggf. ja schnell gefunden. Wenn das Kind da ist, ruft man an und reicht später ggf. die Geburtsurkunde und eine (datumsmäßig) korrigierte und in dieser Hinsicht vollständig terminierte EZ-Meldung noch einmal nach. Jedenfalls haben wir das so gemacht. Das wie und wann hängt somit stark vom AG ab. Mein Mann hatte bei seinem null Bedenken und hat bei unserem zweiten Kind seinen Antrag bereits nach dem 1. Screening eingereicht, damit der AG entsprechend planen kann (er hat 13 Monate EZ gemacht). Der AG war darüber sehr glücklich, denn er wollte meinen Mann bereits für ein zweijähriges Projekt einplanen, was dann so kurzfristig nicht mehr einfach hätte umgeplant werden können. Hätte aber auch anders laufen können. LG Lilly


Niki1980

Beitrag melden

Hallo Lilly, vielen Dank für die Antwort. Gesagt, dass er das plant hat er schon. Mit seiner direkten Chefin und seinen Kollegen ist das auch schon grob abgestimmt (auch wenn der Termin erst Anfang März ist). Er ist sich sicher, dass sein AG deswegen keinen Grund finden wird ihn loszuwerden. Ich war mir nur nicht sicher, mit den offiziellen Fristen. Ich habe von meinem AG ein vierseitiges Formular bekommen, dass ich ausfüllen und einreichen muss, deswegen bin ich drauf gekommen. Dann werden wir im Dezember mal einen offiziellen Antrag auf EZ schreiben...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt gehabt und die läuft jetzt im April aus. Ich will wieder arbeiten und mein AG würde mich auf 400Euro-Basis anstellen aber nicht in Teilzeit. Wie ist es mit meinen Versicherungen? Müsste ich meine Krankenversicherung selbst zahlen und auch zur Rentenversicherung dazuzahlen? Ist das so richtig, dass es bes ...

Ich erwarte in Kürze mein 3. Kind. Nach einem Jahr EZ möchte ich wieder in TZ (ca. 80%) arbeiten. In unserem Betrieb (Privatschule in Hessen) sind die Unterrichtszeit von 8.00h - 16.30h. Bei anderen TZ-Kräften wurden familiäre Belange oder andere berufliche Verpflichtungen bisher berücksichtigt. Nun sagt meine Chefin, ich solle mich auf die Arbeits ...

Guten Abend Frau Bader Ich hab mein Kind am 29.04.11 bekommen und danach 2 jahre EZ genommen über das dritte jahr hatte ich im antrag geschrieben dass ich vorbehalte und rechtzeitig mitteilen werde ob und wann ich es nehme. Ab den 1.5.13 arbeite ich wieder. Jetzt wird mein kind bald drei jahre alt und sie wird in ein anderes kiga kommen und ich mü ...

Sehr geehrte Fr. Bader, mein voraussichtlicher Et ist der 27.09 ich möchte 1 Jahr Ez nehmen. Danach weiter Ez aber auf 450E Basis bei meinem jetzigen Ag arbeiten. Von meinem ersten Kind geb. 2014 habe ich noch ein Jahr Ez übrig was ich mit Zustimmung übertragen lassen kann. Vom Zweiten geb.2015 habe ich noch 1 1/2 Jahre Ez übrig. Wie ist ...

Hallo Frau Bader, ich plane nach 1.5 Jahren Elternzeit (und 1 Jahr Elterngeld) wieder zurück zu meinem Arbeitgeber zu gehen. Allerdings möchte ich dann gerne in Teilzeit arbeiten. Sollte ich den Plan genau so am besten in meinen Elternzeitantrag schreiben und kann mein AG die Teilzeitstelle ab meinem gewünschten Termin ablehnen? Ich habe ge ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist im August 2017 geboren. Ich hatte 2 Jahre EZ und arbeite seitdem mein Sohn 2 Jahre alt ist 18 Stunden/Wo (TZ). Gerne würde ich ein drittes Jahr EZ nehmen, wenn mein Sohn in die Schule kommt (Sommer 2023). Habe das aber noch nicht kommuniziert. Würde dies gerne zu gegeben Zeit bekanntgeben. Ist mein Wunsch n ...

Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...

Hallo Frau Bader,   vielen lieben Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage.  Ich habe bei meinem AG meine Elternzeit nie schriftlich beantragt. Ich habe nur mündlich vereinbart, mich vor dem Ablauf des 1. Jahres wieder zu melden, um zu sehen, ob es überhaupt eine passende Stelle für mich gibt, um evtl wieder zu starten. Ich hä ...

was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun 

Sehr geehrte Frau Bader,   Ich habe eine Frage zu der Elternzeitbeantragung, mein Sohn wurde am 23.10.2023 geboren, ich befinde mich bis zum 22.01.2025 in Elternzeit. Ab dem 23.01.2025 gehe ich wieder arbeiten (30 Stunden Woche). Ich beabsichtige ab dem 14.07.2025 bis zum 20.09.2025 erneute Elternzeit zu beantragen. Kann mein Arbeitgeber mir ...