zahnteufel
Hallo Frau BAder, wann beginnt die Elternzeit? Wenn ich jetzt schon dem Arbeitgeber meine Elternzeit mitteilen möchte, gehe ich vom vorr. Et aus ( 6.6.) oder vom tatsächlich ( festgelegt auf 23.05.)? HAbe es so formuliert, dass die Elternzeit nach 8 Wochen Mutterschutzfrist beginnt?? Gruss
Hallo, eigentlich mit der Geburt. Trotzdem muss man den Antrag 7 Wo vor Beginn (also nach dem Mutterschutz) stellen. Komisch aber wahr Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ab Geburt. Auch beim geplanten Kaiserschnitt kann das eher als geplant sein. Da man für die rechtmäßige Anmeldung eh die Geburtsurkunde braucht, kannst Du es verbindlich eh erst nach der Geburt machen. Durch Deinen tatsächlichen ET hast Du dafür dann 3 Wochen Zeit.
Mitglied inaktiv
Elternzeit ab Geburt. ABER!!!, als Frau hast Du nach der Geburt mind 8 Wochen Mutterschutz, ist ein Kind als Frühchen eingestuft oder sind es Mehrlinge, dann verlängert sich der Mutterschutz auf 12 Wochen. Und da der Mutterschutz immer ein absolutes Beschäftigungsverbot bedeutet, kann Frau die Elternzeit nach der Geburt einreichen. Und zwar 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes. Ich habe übrigens keine Geburtsurkunde benötigt. Habe einfach meinem AG geschrieben, das ich ab dem Geburtstag dann in Elternzeit bin. Und dann im ersten Jahr komplett daheim bleibe, im zweiten Teilzeit arbeiten möchte und das 3te Jahr mir nach Absprache auch gleich freihalte. Das werde ich nun auch Teilzeit arbeiten. Das ganze habe ich dem AG 7 Tage nach der Geburt persönlich in Schriftform übergeben. Vorher halt schon mündlich mit ihm besprochen damit sie grob rechnen konnten.
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