Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann Arbeitgeber informieren

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wann Arbeitgeber informieren

Milka1012

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Guten Tag, ich bin mittlerweile in der 12. Woche schwanger. Es ist bis jetzt alles völlig normal verlaufen. In der 10. Woche habe ich eine Bestätigung von meinem Arzt über die Schwangerschaft verlangt, und dann meinem Arbeitgeber per Einschreiben geschickt, da ich die Chefin nicht persönlich kenne. Sie haben mich dann angerufen, da ich dort in Gleitzone angestellt bin und Zeitungen ausgetragen habe, und das als Nachtarbeit gilt durfte ich das dann ab sofort nicht mehr machen. Sie haben die Schwangerschaft dann einer Struktur und Genehmigungsbehörde oder so ähnlich gemeldet und eine Änderung der Arbeit auf Briefzustellung beantragt. Bis jetzt habe ich aber noch nichts weiter gehört wie es weitergeht. Meine Frage: Hätte die Schwangerschaft sofort melden müssen als ich davon wusste. Mein Arzt wusste zwar das mit der Tageszeitung zustellen aber wahrscheinlich wusste er nicht, das es unter Nachtarbeit fällt. Und ich war eigentlich auch der Meinung das ich das noch länger machen könnte. Kann ich irgendwelche Probleme bekommen, weil ich es erst vor 2 Wochen gemeldet habe? Und falls ich nicht mehr beschäftig werden kann, hat dann der Arbeitgeber Nachteile oder kann er denn Lohn den er auszahlt während der Schwangerschaft, dann wieder von irgendwo erstattet bekommen? Danke für Ihre Antwort.


Mitglied inaktiv

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Man soll die SS unverzüglich melden, damit der AG das Mutterschutzgesetz einhalten kann. Tut man dies nicht bekommt man keine Probleme kann sich aber auch nicht auf das Mutterschutzgesetz beziehen oder sogar im Nachhinein irgendeinen Schadenersatz fordern für etwas wss vor der Meldung liegt. Wenn der AG keine Mutterschutz rechtlich zulässig Arbeit bieten kannb- und Arbeit vor 6 Uhr morgens ist unzulässig - dann muss er ein BV ausstellen. Die Schwangere bekommt dann weiterhin ihren Lohn und der Arbeitgeber die kompletten Kosten über die Umlage U2 zurück. Lediglich die Organisation und z.B. Einarbeitung einer Vertretung bleibt an ihm hängen. LG Sabine


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