Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich bin jetzt noch bis zum 16.03.2016 in Elternzeit (hatte 1 Jahr beantragt), habe aber schon Ende Januar bei meinem Arbeitgeber gekündigt, da ich dort nicht weiter arbeiten möchte. Da ich dem Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung stehen möchte, muss ich nun ALGI oder ALGII beantragen? Vielen Dank MFG
Hallo, wenn überhaupt ArbGeld II. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Da hättest Du Dich Ende Januar drum kümmern müssen. Du hast alle Fristen vesäumt. ALG1 scheidet aus ohne Arbeitswillen und Betreuung. ALG2 richtet sich nach dem was Dein Partner und / oder Vater des Kindes verdient. Auch da ist mit einer Sperre zu rechnen wegen Eigenkündigung.
Mitglied inaktiv
Umso öfter ich hier lese, umso mehr muss ich mit dem Kopf schütteln. Du möchtest dem Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung stehen. In Ordnung. Wenn Du es Dir leisten kannst! Hoffentlich wirst Du Sperrzeiten erhalten. Es kann ja nicht sein, dass man so offen mit der KEINE-LUST-EINSTELLUNG umgeht. WIR zahlen diese Einstellung mit !
Sternenschnuppe
Dass man länger beim Kind sein will verstehe ich . Aber nicht dass man 12 Tage vorher überlegt wie man das denn finanzieren kann. Wieso hast Du nicht versucht die Elternzeit zu verlängern? Ist Dir klar dass Du in 12 Tagen Deine Krankenversicherung selbst zahlen musst ? Ohne Elterngeld und ohne Arbeitgeber ist die nicht beitragsfrei. Bist Du verheiratet, dann kannst Du Dich beim Mann familienversichern sofern er nicht privat versichert ist.
Melissa_81
Ich habe trotz Eigenkündigung keine Sperre bei ALG I bekommen. Meine Stelle war weit weg und in Teilzeit lohnte es sich nicht dort zu arbeiten. Ich habe zum Ende der Elternzeit gekündigt.
Mitglied inaktiv
Bestimmt möchten viele Eltern gern länger Zuhause bleiben. Mich eingeschlossen. Jeder hat das Recht dazu, wenn er es selbst finanzieren kann. Der Anspruch ist eben für alle gleich. Wünsche die darüber hinausgehen muss Mann & Frau sich leisten können. Dass muss doch klar sein?!? Man kann doch nicht davon ausgehen, dass dann anschließend wie selbstverständlich ALG I folgt. Was ja in der Höhe in etwa dem Elterngeld entsprechen würde. Verlängertes Elterngeld sozusagen in Form ALG. Ich, als Nichtjurist nenne ein solches Verhalten Ausnutzung des Sozialstaates und hoffe die Behörden prüfen gründlich.
Mitglied inaktiv
@Melissa Nicht persönlich auffassen, der gravierende Unterschied zwischen Dir und der Fragestellerin ist, dass sie gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen möchte.
Sternenschnuppe
Allgemein gibt es eine Sperre bei Eigenkündigung. Ich hatte auch keine, habe das aber vorher abgesprochen und brauchte zig Bescheinigungen. KITA Platz bis 15 Uhr, AG bestand auf Abend und Wochenendschichten. Die AP will aber gar nicht arbeiten, daher wird es eh kein ALG1 geben.
Melissa_81
ALG I empfehle ich niemandem. Die machen echt Druck und du mußt dich bei den Firmen bewerben die sie dir vermitteln. Meistens sind es Zeitarbeitsfirmen. Die kapieren einfach nicht, dass es sich bei Teilzeitjob längere Fahrten nicht lohnen. Dene ist es auch egal, ob man Kinder hat oder nicht. Heute mußte ich was anhören von meiner Beraterin. ALG I würde mir dann nicht zustehen. Hallo, wenn man Kinder hat, dann geht es nicht anders. Einer muß ja auf die Kinder aufpassen. Meine Große ist schon in Kita, meine Kleine will ich nicht geben, unter 3 Jahre ist Kita zu teuer.
Mitglied inaktiv
@ Melissa Ich glaub ich kündige auch einfach, kein Bock mehr ungerechtfertigte Sozialleistungen mit zu finanzieren! Mal schauen was passiert, wenn alle so denken & handeln. Unglaublich...
Melissa_81
Sorry aber habe ich gesagt, dass ich nicht arbeiten will? Man kann sich doch die Arbeit aussuchen oder?
Melissa_81
Du kennst mich nicht und die Sachlage auch nicht. Bitte nicht angreifen.
Melissa_81
Ich suche mir eine Telzeitstelle die nicht weit weg ist. Ok?
Mitglied inaktiv
Zur Klärung. "ALG I empfehle ich niemandem." Ist wohl scheinbar zu anstrengend. Sozialleistungen braucht man oder braucht man nicht, die sind generell nicht zu empfehlen *kopfschüttel*. "Die machen echt Druck." Ja natürlich macht die Behörde Druck, völlig zu recht. Wir sind doch nicht bei "wünsch Dir was". "Es lohnt sich nicht." Natürlich lohnt es sich, sobald Du arbeitest, lohnt es sich für unseren Staat. Klar, wenn man 1000€ für nichts machen bekommt, lohnt es bei der Betrachtung nicht für 1000€ auf Arbeit zu gehen. Aber für die Solidargemeinschaft lohnt es sich gewaltig. "Man darf sich wohl die Arbeit selbst noch aussuchen." Ja natürlich, wenn es nicht auf Kosten anderer ist. Ansonsten hat man zu nehmen was es gibt. Dann darf man gern kündigen und eine neue bessere Stelle antreten. Aspekt Kita. Kitaplätze werden nicht unwesentlich vom Staat mit getragen. Da Kind 1 bereits in der Kita ist, zahlen wir das somit auch noch alle mit, obwohl es den Platz ja gar nicht braucht, Du könntest ja selbst aufpassen. Dein Handeln ist nicht schlüssig. Gib Kind 2 in die Kita und geh arbeiten. Egal wo und wie. Man hat nicht nur Rechte, man hat auch Pflichten. Sieh es ruhig als Angriff, die Frage ist ja lediglich ob es sich um einen begründeten Angriff handelt. Nach meiner Ansicht ist er es. Alles Gute.
Mitglied inaktiv
Wird eine Speere geben. Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, hast ja auch keinen Betreuungsplatz und hast einen sicheren Job - trotz verschiedenster Optionen willens gekündigt. Immerhin hättest Du die Elternzeit verlängern können, damit wärst Du auch entsprechend versichert und mit Zustimmung des Arbeitgebers sogar woanders innerhalb der Elternzeit in Teilzeit arbeiten können. oder bei deinem eigentlichen Arbeitgeber. Zudem hast Du dich nicht rechtzeitig drum gekümmert, also alles Fristen verlaufen lassen. Und, da du eh nicht arbeiten willst, ist spätestens dann schluss mit ALG1. Und da keine Elternzeit eben auch mit der Krankenversicherung. Bleibt Krankenversicherung deines Mannes - wenn Du verheiratet bist und je nachdem wie viel er verdient eben dann die Frage ob Hartz4 oder evtl Wohngeld/erhöhtes Kindergeld. Den in erster Linie ist nun einmal der Vater des Kindes nun für deinen Unterhalt zuständig, nicht der Staat.
Mitglied inaktiv
Das ist ein Einzelfall. Wobei man erst hätte die Elternzeit verlängern können, dann das OK holen vom Arbeitgeber in Teilzeit woanders zu arbeiten und sich dann was neues suchen kann. Dann kann man sogar - solange wie die Elternzeit läuft, Teilzeit bei einem Arbeitgeber vor Ort arbeiten. Und dann zum ende hin immer noch beim eigentlichen kündigen. Und, wenn du woanders einen Teilzeitstelle suchst in Elternzeit, würde es sogar in dieser zeit ALG1 bekommen - selbst wenn du eigentlich einen AG hast. Zudem ist Entfernung immer eine Sonderpunkt. Du willst arbeiten - riesen Unterschied zur Threaderstellerin. Die ist erst gar nichts arbeitswillig will aber Geld vom Staat haben. Dafür ist aber ihr Mann zuständig das sie daheim bleiben kann wenn sie nicht arbeiten will.
Melissa_81
So Thema beendet. Vorhin habe ich einen Anruf bekommen. In meiner Nähe habe ich doch was im Restaurant gefunden. Die Arbeitszeiten passen mir auch. Morgen gibt es Vorstellungsgespräch. Es ist wirklich traurig über jemand sich zu äußern bzw. zu verurteilen die man nicht mal kennt. Ich habe mich in der Elternzeit auch bemüht eine Teilzeitstelle zu bekommen. Ich habe seit ich 19 bin lückenlos gearbeitet. Jetzt bin ich 36. Kaum ist man auf Arbeitslosengeld angewiesen ist (das nur 2 Monaten) wird man beleidigt. Ich wünsche euch Alles Gute
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