Hallo Frau Bader,
meine Schwester geht nach ihrer Elternzeit wieder arbeiten.
Jetzt hat sie festgestellt, dass ihr die VWL in Höhe von 40 Euro monatlich jahrelang nicht bezahlt wurden.
Im Arbeitsvertrag sind sie extra aufgeführt. Gibt es ein "Verfallsdatum" bzw. kann sie die Leistungen noch rückwirkend geltend machen?
von
Himbeere2008
am 31.05.2023, 20:46
Antwort auf:
VWL nicht gezahlt
Hallo,
ja, steht meistens im Vertrag. Wenn nicht, gelten die normalen Verjährungsfristen. Dann sind es 3 Jahre ab Ende des Jahres, $ 195 ff BGB.
Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2023
Antwort auf:
VWL nicht gezahlt
Hat sie denn angegeben, wohin die VWL gehen sollen? Und wurde die Summe vom Lohn abgezogen? Der AG-Anteil sind ja i.d.R. nur 6,65 Euro und den Rest zahlt man selbst. Jedenfalls ist das bei mir so.
von
roza_soza
am 31.05.2023, 20:55
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VWL nicht gezahlt
Hat sie denn einen entsprechenden VWL- Vertrag abgeschlossen?
Je nach Tarifvertrag liegen die Verfallfristen meist bei 3-6 Monaten.
von
KielSprotte
am 31.05.2023, 20:58
Antwort auf:
VWL nicht gezahlt
Hat sie denn gar keine Post bekommen?
Bei mir hat das wärend der Elternzeit pausiert und man musste diese Beiträge selber zahlen.
von
mamavonbaby
am 31.05.2023, 22:58
Antwort auf:
VWL nicht gezahlt
VWL bekommt man nicht einfach so ausgezahlt - man muss einen Vertrag angeben und es wird direkt an den Anbieter gezahlt.
Lag diese Information dem AG vor?
Wurde der Vertrag überhaupt mal bedient?
Jahrelang - und das ist nicht aufgefallen? Es kommt doch meist eine Jahresübersicht.
Was steht auf den Gehaltsabrechnungen? Da muss diese Position aufgeführt sein.
von
Lena_1922
am 01.06.2023, 09:10