Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitige Beendigung der Elternzeit, was passiert mit Restelternzeit?

Frage: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit, was passiert mit Restelternzeit?

sunny38

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Situation: 1. Kind, geb. im Januar 2012, 2. Kind, geb. im März 2013 Ich hatte für Kind 1 2 Jahre EZ beantragt, diese habe ich dann vorzeitig im Februar 2013 beendet um die Mutterschutzfrist in Anspruch zu nehmen, Anschließend habe ich mit den 2 Jahren EZ für Kind 2 begonnen. Von meinem Arbeitgeber wurde mir zugesagt, die restlichen 11 Monate EZ für Kind 1 anzuschließen (ich hätte also Elternzeit bis Februar 2016). (Es geht mir dabei nicht um die beiden dritten Jahre EZ für die Kinder, diese wollte ich mir evtl. für einen späteren Zeitpunkt aufheben). Nun hat meine Firma jetzt wohl festgestellt, dass es nicht möglich sei, die Restelternzeit von 11 Monaten anzuschließen, diese wären für mich also verloren. Ist das so, oder habe ich noch irgendeine Möglichkeit, insgesamt 6 Jahre Elternzeit zu nehmen? Wenn ich die EZ für Kind 2 jetzt unterbreche und EZ von Kind 1 (bis zum dritten Geburtstag nehmen), könnte ich damit noch etwas retten? Hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert, vielen Dank schon mal im Voraus, sunny 38


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach dem 3. Geburtstag haben Sie keinen Anspruch auf die EZ. Sie ist dann tatsächlich verloren. Liebe Grüße NB


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