Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Volles Elterngeld behalten bei Kind 2

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Volles Elterngeld behalten bei Kind 2

Wirbelwinde123

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Hallo Frau Bader. Ich habe eine Tochter, geb. am 28.5.2012. Wir haben noch einen Kinderwunsch. Das Geld ist natürlich auch relevant für unsere weitere Planung für das 2. Kind. Ich habe 2 Jahre Elternzeit für mein 1. Kind beantragt und bekomme das Elterngeld auch 2 Jahre lang ausbezahlt. Ich habe jetzt ein paar Fragen. Hab vieles gelesen und gehört, bin mir aber unsicher, ob das alles so stimmt. Deshalb möchte ich Sie, als Expertin um Rat und Aufklärung aufsuchen und befragen. 1. Stimmt es, wenn ich jetzt nochmal schwanger wäre und das 2. Kind vor dem 28.5.2015 zur Welt kommt, dass ich demnach für das 2. Kind ebenfalls das selbe Elterngeld + Geschwisterbonus erhalten würde? Da ja das 2. Kind zur Welt käme, bevor das 1. Kind 2 Jahre alt ist. 2. Da die letzten 12 Monate zur Berechnung zählen, wurde mir gesagt, dass es keine Rolle spielt, wenn das erste Kind bei der Geburt des 2. Kindes schon z.Bsp. 2,5 Jahre alt wäre, um wieder das volle Elterngeld (ohne Abzüge oder nur die 300 Euro) zu erhalten. Man müsse nur mit dem Arbeitgeber sprechen und sofort bei Schwangerschaftsbeginn den Mutterschutz aufheben. Stimmt das? 3. Wie kann ich Vorteile ziehen, was müsste ich tun, damit mein jetziges Elterngeld für das 2. Kind bestehen bleibt? Ich möchte eigentlich nicht wieder arbeiten gehen, bis das 2. Kind kommt. Würde auch meine Elternzeit dann auf ein weiteres Jahr, sprich dann auf 3 Jahre erweitern. Macht das alles Sinn? Ich finde die Planerei schlimm, aber es ist natürlich besser über alles Bescheid zu wissen, als sich hinterher zu ärgern. Das Geld spielt leider auch keine unwesentliche Rolle dabei. Bekomme jetzt fast 700 Euro mtl. Elterngeld und das 2 Jahre lang und sonst halt nur 300 Euro. Vielen Dank Frau Bader für Ihre Aufklärung!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein. Es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt - da haben Sie ja nur das verlängerte EG bekommen, das zählt als 0 2. Nein 3. Nichts, das läuft weite Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Es zählen immer die 12 Monate vor neuem Mutterschutz. Auszahlungsmonate und Bezugsmonate sind zwei paar Schuh. Bezugsmonate sind die ersten 12 und die werden durch alten Lohn ersetzt. Ab dem ersten Genurtstag zählt jeder Monat ohne Einkommen mit 0€. Dein Elterngeld für ein zweites Kind liegt aktuell bei 300€ für 1 Jahr. ( sofern Dein Kind 2012 geboren ist wie Du schreibst, was mir im weiteren Text aber unlogisch erscheint ? ) Daher um optimales Elterngeld zu bekommen : Ab dem ersten Geburtstag arbeiten so viel wie möglich und zeitig schwanger werden. Optimaler Abstand sind 14-15 Monate zwischen den Geburten.


SumSum076

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1) Dein 1. Kind ist doch jetzt schon 2 Jahre alt, wenn es 2012 geboren ist...?? Aber egal, denn dein Info ist falsch. Das gleiche Elterngeld gibts eigentlich nur, wenn die Kinder nicht mehr als 1,5 Jahre auseinander sind. Sind die Kinder rund 2 Jahre auseinander (und man war nicht zwischendurch arbeiten), bekommt man nur den Mindestsatz zzgl Geschwisterbonus. 2) Mal davon abgesehen, dass eine Schwangerschaft beim Menschen höchst selten 12 Monate geht und oftmals kaum mehr als 8,5 Monate bekannt ist und dann auch noch 1,5 Monate davon im Mutterschutz liegen, hat man zu Beginn einer Schwangerschaft üblicherweise keinen Mutterschutz, den man aufheben können. Und nein, es ist nicht erlaubt, die Elternzeit wegen einer Schwangerschaft zu beenden. Das geht nur zum Beginn des neuen vorgeburtlichen 6-wöchigen Mutterschutz. Und das ändert beim Elterngeld normalerweise gar nichts. 3) Ein weiteres Kind bekommen, bevor Kind 1 älter als 1,5 Jahre ist. Ansonsten bleibt das "alte" Elterngeld nicht. Möchtest du viel Elterngeld haben, musst du die 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz viel arbeiten gehen. Verlängern der Elternzeit macht Sinn, wenn man sich seinen Vollzeitarbeitsplatz erhalten möchte, sowie die Option auf Mutterschaftsgeld und Versicherungen. Gruß Sabine


Wirbelwinde123

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Oh je. Das war ein Tippfehler. SORRY!!! Meine Tochter wurde 2013, nicht 2012 geboren. Und Danke für eure Tips. Das Forum ist toll! Danke!!


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