Wirbelwinde123
Hallo Frau Bader. Ich habe eine Tochter, geb. am 28.5.2012. Wir haben noch einen Kinderwunsch. Das Geld ist natürlich auch relevant für unsere weitere Planung für das 2. Kind. Ich habe 2 Jahre Elternzeit für mein 1. Kind beantragt und bekomme das Elterngeld auch 2 Jahre lang ausbezahlt. Ich habe jetzt ein paar Fragen. Hab vieles gelesen und gehört, bin mir aber unsicher, ob das alles so stimmt. Deshalb möchte ich Sie, als Expertin um Rat und Aufklärung aufsuchen und befragen. 1. Stimmt es, wenn ich jetzt nochmal schwanger wäre und das 2. Kind vor dem 28.5.2015 zur Welt kommt, dass ich demnach für das 2. Kind ebenfalls das selbe Elterngeld + Geschwisterbonus erhalten würde? Da ja das 2. Kind zur Welt käme, bevor das 1. Kind 2 Jahre alt ist. 2. Da die letzten 12 Monate zur Berechnung zählen, wurde mir gesagt, dass es keine Rolle spielt, wenn das erste Kind bei der Geburt des 2. Kindes schon z.Bsp. 2,5 Jahre alt wäre, um wieder das volle Elterngeld (ohne Abzüge oder nur die 300 Euro) zu erhalten. Man müsse nur mit dem Arbeitgeber sprechen und sofort bei Schwangerschaftsbeginn den Mutterschutz aufheben. Stimmt das? 3. Wie kann ich Vorteile ziehen, was müsste ich tun, damit mein jetziges Elterngeld für das 2. Kind bestehen bleibt? Ich möchte eigentlich nicht wieder arbeiten gehen, bis das 2. Kind kommt. Würde auch meine Elternzeit dann auf ein weiteres Jahr, sprich dann auf 3 Jahre erweitern. Macht das alles Sinn? Ich finde die Planerei schlimm, aber es ist natürlich besser über alles Bescheid zu wissen, als sich hinterher zu ärgern. Das Geld spielt leider auch keine unwesentliche Rolle dabei. Bekomme jetzt fast 700 Euro mtl. Elterngeld und das 2 Jahre lang und sonst halt nur 300 Euro. Vielen Dank Frau Bader für Ihre Aufklärung!
Hallo, 1. Nein. Es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt - da haben Sie ja nur das verlängerte EG bekommen, das zählt als 0 2. Nein 3. Nichts, das läuft weite Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Es zählen immer die 12 Monate vor neuem Mutterschutz. Auszahlungsmonate und Bezugsmonate sind zwei paar Schuh. Bezugsmonate sind die ersten 12 und die werden durch alten Lohn ersetzt. Ab dem ersten Genurtstag zählt jeder Monat ohne Einkommen mit 0€. Dein Elterngeld für ein zweites Kind liegt aktuell bei 300€ für 1 Jahr. ( sofern Dein Kind 2012 geboren ist wie Du schreibst, was mir im weiteren Text aber unlogisch erscheint ? ) Daher um optimales Elterngeld zu bekommen : Ab dem ersten Geburtstag arbeiten so viel wie möglich und zeitig schwanger werden. Optimaler Abstand sind 14-15 Monate zwischen den Geburten.
SumSum076
1) Dein 1. Kind ist doch jetzt schon 2 Jahre alt, wenn es 2012 geboren ist...?? Aber egal, denn dein Info ist falsch. Das gleiche Elterngeld gibts eigentlich nur, wenn die Kinder nicht mehr als 1,5 Jahre auseinander sind. Sind die Kinder rund 2 Jahre auseinander (und man war nicht zwischendurch arbeiten), bekommt man nur den Mindestsatz zzgl Geschwisterbonus. 2) Mal davon abgesehen, dass eine Schwangerschaft beim Menschen höchst selten 12 Monate geht und oftmals kaum mehr als 8,5 Monate bekannt ist und dann auch noch 1,5 Monate davon im Mutterschutz liegen, hat man zu Beginn einer Schwangerschaft üblicherweise keinen Mutterschutz, den man aufheben können. Und nein, es ist nicht erlaubt, die Elternzeit wegen einer Schwangerschaft zu beenden. Das geht nur zum Beginn des neuen vorgeburtlichen 6-wöchigen Mutterschutz. Und das ändert beim Elterngeld normalerweise gar nichts. 3) Ein weiteres Kind bekommen, bevor Kind 1 älter als 1,5 Jahre ist. Ansonsten bleibt das "alte" Elterngeld nicht. Möchtest du viel Elterngeld haben, musst du die 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz viel arbeiten gehen. Verlängern der Elternzeit macht Sinn, wenn man sich seinen Vollzeitarbeitsplatz erhalten möchte, sowie die Option auf Mutterschaftsgeld und Versicherungen. Gruß Sabine
Wirbelwinde123
Oh je. Das war ein Tippfehler. SORRY!!! Meine Tochter wurde 2013, nicht 2012 geboren. Und Danke für eure Tips. Das Forum ist toll! Danke!!
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen