Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertrag nach Elternzeit

Frage: Vertrag nach Elternzeit

Wunder44

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Hallo, ich habe jetzt meinen Teilzeitantrag mit meinen Arbeitszeitwünschen eingereicht, da ich bald die Elternzeit rum habe. Nun habe eine Änderung zu meinem Arbeitsvertrag bekommen in der nun die anderen Zeiten als auch das angepasste Gehalt und der entsprechende Urlaub stehen. Kann ich dies bedenkenlos unterschreiben und ist es richtig, dass man überhaupt einen Änderungsvertrag erhält?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wichtig ist die Frage, ob der Vertrag den alten Vertrag ersetzen, ergänzen oder ablösen soll. Wenn er nur befristet gelten soll und dann der alte Vertrag wieder aufleben soll, sollte dies geregelt sein. Wenn der neue Vertrag den alten für immer ersetzen soll, sollte auf den alten Vertrag Bezug genommen werden, insbesondere die Betriebszugehörigkeit ausdrücklich erwähnt werden. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Ob du den Vertrag bedenkenlos unterschreiben kannst, dass wird dir hier keiner genau sagen können, dazu müsste man deinen Grundvertrag kennen und auch den Änderungsvertrag. Es ist aber richtig, dass du einen Änderungsvertrag erhältst, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern. Ansonsten müsstest du ja weiterhin zu den gleichen Arbeitsbedingungen arbeiten, wie im Ursprungsvertrag vereinbart.


mellomania

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hast du drei jahre elternzeit rum und änderst deinen vollzeitvertrag dauerhaft, nicht änderbar auf teilzeit? oder hättest du noch elternzeit übrig?


Wunder44

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3Jahre genommen


chrissicat

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Der Hinweis von mellomania ist gut. Du solltest möglichst eine befristete Änderung deines Arbeitsvertrages erwirken, damit du danach wieder ein Recht auf dein ursprüngliches Arbeitsvolumen hast. Dass die Änderung deines Arbeitsvertrages nur befristet ist, muss dann auch entsprechend kn dem Änderungsvertrag stehen.


Wunder44

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Aber bis wann befristet, denn ich kann die nächste x Jahre ja nur in Teilzeit


mellomania

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wie lange bist du dort beschäftigt? jeder arbeitnehmer hat das recht auf brückenteilzeit, heißt, dass du bis zu 5 jahre teilzeit arbeiten kannst und dein vollzeitvertrag STEHEN bleibt. heißt du beantragst die brückenteilzeit auf drei jahre zum beispiel, arbeitest dann eben drei jahre die teilzeit und könntest dann wieder vollzeit. sagst du dann aber, ne, möchte nochmal, dann kannst du noch zwei jahre dranhängen und dein vollvertrag bleibt trotzdem stehen. nach 5 jahren is aber durch, wenn du dann keine vz kannst oder willst, müsstest du, wie jetzt, deinen vz vertrag in tz ändern, halt dauerhaft. aber die möglichkeit würde ich schon nutzen. änderst du deinen vz vertrag jetzt in tz, ist es dauerhaft unwiderbringlich..


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