Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verringert Mutterschafsgeld das Elterngeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verringert Mutterschafsgeld das Elterngeld?

Grottenolm1981

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Hallo Ich bin in der 11. SSW und arbeite in einem Altenheim als Fahrerin für die Tagespflege. Ab dem 4. Monat gilt hierfür ein automatisches Berufsverbot, allerdings würde mein Arbeitgeber mich dann gerne in einer anderen Position beschäftigen. Er murmelte da mal was von Wäscherei, was ich für eine Schwangere etwas fragwürdig finde. Doch auch wenn es eine andere Beschäftigung gäbe, habe ich im Augenblick nicht das Gefühl, Arbeit und Schwangerschaft zu packen. Ich leide derzeit erheblich an Stress, Übelkeit, gelte zudem aus verschiedenen Gründen als Risikoschwangere. Gerne würde ich meine Frauenärztin um ein generelles Berufsverbot bitten, aber schneide ich mir damit nicht ins eigene Fleisch? Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass der Elterngeldzeitraum nur zwei Monate Mutterschutz umfasst. Bei mir wären es aber sechs. Wird mir das Elterngeld dann nur noch sechs Monate lang ausgezahlt oder bleibt es bei den üblichen 10/12? Bei meinem Altenheimjob handelt es sich nur um einen Nebenjob, aber die 400 Euro die ich da kriege, kann ich schon gut gebrauchen. "Hauptberuflich" bin ich selbständig und arbeite zu Hause am PC. Ich will das Ganze jetzt aber nicht verkomplizieren, mir geht es primär um den Einfluss der Mutterschutzzeiten auf das Elterngeld. Vielen Dank Ela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei einem BV bekommen Sie Mutterschutzlohn - unabhängig von Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt. Ihr Ag kann Ihnen einen anderen Job anbieten (zumutbar nach Arbeitsvertrag) - da kann dann der FA klären, ob das ok ist. Ein BV bekommt man, wenn es ein Problem aufd er Arbeit gibt. Wenn es einem gesundheitlich nicht gut geht, ist die Krankischreibung das richtige Mittel. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Mutterschutz sind nur die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt. Da verkürzt sich nix.


luvi

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Hallo, ich verstehe nicht ganz, was Du meinst. Allerdings schadet Dir ein Beschäftigungsverbot nicht. Du bekommst weiterhin den Lohn, den Du auch jetzt bekommst. Egal, ob Dir Dein Arzt das Beschäftigungsverbot ausstellt, oder Dein Arbeitgeber. Wenn Dich Dein Arbeitgeber in einem anderen Bereich einsetzen würde, würdest Du den gleichen Lohn erhalten (auch wenn dieser Job normalerweise geringer bezahlt werden würde). Am Elterngeldzeitraum ändert sich nichts. Du bekommst Elterngeld 12 bzw. 14 Monate (wenn alleinerziehend). Während der 8 Wochen Mutterschutzfrist wird das Elterngeld mit dem Mutterschutzgeld verrechnet und nur das höhere wird ausgezahlt. Liebe Grüße Luvi


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