Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

"Verlängerung Erziehungsurlaub"

Frage: "Verlängerung Erziehungsurlaub"

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Hallo, sie haben weiter unten genatwortet, dass mit dem AG die Regelung vereinbart werden kann den EU zu verlängern bzw. sich ohne Entlohnung freistellen zu lassen. Hat man dann anschliessend die gleichen Rechte bzw. Ansprüche wie z.B. einen entsprechnden Arbeitsplatz wie vor dem EU. Wie würde es sich verhalten, wenn zwischenzeitlich die Firma bankrott geht. Ist man dann Arbeitslos bzw. erhält man dann Arbeitslosengeld und nach welchen Gehalt richtet sich´das dann? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sprechen nicht vom EU, sondern von Freistellung von der Arbeit.Keine der Vorteile des EU finden Anwendung. Sie müssen sich selber kk-versichern und für die Rente sorgen. Welche Rechte Sie da haben, hängt vom Vertrag ab. Mit Arbeitslosengeld sieht es schlecht aus, wenn Sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Gruß, NB


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