Sehr geehrte Frau Baader, ich hatte zunächst für 2 Jahre Erzeihungsurlaub beantragt. Aufgrund der derzeit noch unklaren Betreuungssituation werde ich diesen wohl für ein weiters Jahr verlängern müssen. Wie ist hier die entsprechende Frist, d. h. bis wann muss ich die Verlängerung meinem Arbeitgeber mitteilen? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 28.01.2010, 21:05