Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung von Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verlängerung von Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich bin in der 21. SSW und arbeite als Vertriebsingenieurin. Vor eine Woche wollte der Personalleiter meiner Firma von mir eine schriftliche Bestätigung, dass ich 6 Monate Erziehungsurlaub nehme. Ich habe dieses als Möglichkeit bei einem Gespräch mit ihm erwähnt. Ich habe diese Bestätigung letzte Woche schriftlich abgegeben obwohl ich nicht sicher bin, ob ich das schaffe. Ich habe gehört, dass es nicht rechtlich ist vor der Entbindung so eine Bestätigung zu verlangen. Kann ich das nachträglich ändern? (nach der Geburt?) Oder, kann ich überhaupt vor dem Ablauf der 6 Monaten Erziehungsurlaub verlängern? Ich bin sehr dankbar auf Ihr Anwort. Viele Grüße, Marcela


Mitglied inaktiv

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Hallo Marcela, ich würde sofort schriftlich widerrufen und darauf hinweisen, daß Du Dich bedrängt und überrumpelt gefühl hast. I. s. R. mußt Du 6 Wochen vor Ende des MuSchu 8also 2 Wochen nach der Entbindung) die EZ bekannt geben. Darauf würde ich auch hinweisen und dann erst melden. Viele Grüße Désirée


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