Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, zur Verlängerung des EU über 3 Jahre hinaus: 1) das geht mit Einverständnis des AG? 2) muss man dann Krankenversicherung bezahlen und wonach richtet sich der Beitrag? (z.B. nach dem Einkommen des Partners?) 3) wie "nennt" sich diese Zeit? (Sonderurlaub) 4) wie ist das rententechnisch? 5) worauf muss man generell bei einer Verlängerung achten? Vielen Dank Doris
Liebe Doris, EU ist nur drei Jahre möglich. Danach kann man zwar Regelungen mit dem AG treffen, hat aber nicht mehr die Vorteile wie beitragsfreie KK, Rentenversicherung etc. Sie sind dann ganz einfach ohne Entlohnung frei gestellt. Gruß, NB
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