Corbin
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhaeltnis in einem Unternehmen mit mehr als 15 MA. Gerne moechte ich nach einem Jahr wieder arbeiten - Vollzeit (Teilzeit waehrend der Elternzeit ist vom AG nicht gewollt). Da ich auf dem Land lebe ist die Kita Situation sehr schlecht und ich bin mir nicht sicher, ob die Kinderbetreuung zum 1. Geburtstag gewaehrleistet ist. Aus finanziellen Gruenden kann ich mir aber auch keine vollen 24 Monate Elternzeit leisten. Mein jetztiger Vorgesetzter hat mir zugesagt, dass ich 24 Monate beantragen kann und nach 12 Monaten, wenn es mit dem Kitaplatz klappt, wieder arbeiten kommen kann. Leider wird sich in den naechsten 12 Monaten ein Vorgesetzenwechsel in meiner Abteilung ergeben, somit bin ich darauf angewiesen, den Elternzeitantrag so verbindlich wie moeglich festzuhalten, da mein neuer Vorgesetzer sich nicht an die vorher getroffenen Abreden halten muss. Hier meine Frage: Ist es fuer den AG verbindlich der Verkuerzung zuzustimmen wenn ich den Antrag wie folgt formuliere: Antrag auf 24 Monate Elternzeit ab Geburtsdatum, nach Ende des Mutterschutzes. Der AG stimmt zu, dass die ANin nach 12 Monaten die Elternzeit verkuerzen kann. Ist die bindend fuer den AG oder kann er die Verkuerzung ablehnen? Viele Dank fuer Ihre Hilfe.
Hallo, kann er ablehnen. Suchen Sie sich doch in der EZ einen anderen TZ-Job. Liebe Grüße NB
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