Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftsurlaub bzw. Erlternzeit und ARGE

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Vaterschaftsurlaub bzw. Erlternzeit und ARGE

Papa11

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich bin Student und habe einen unbefristeten Job ( 20 Stunden wöchentlich). Meine Freundin bezieht ARGE. Wir erwarten nun ein Kind. Meine Fragen: 1) Wieviel Elterngeld steht uns zu? Und wie lange ? 2) Kann ich in Vaterschaftsurlaub gehen ? Wie lange? 3) Bekomme ich während des Vaterschaftsurlaub 65% meines Gehalts zusätzlich zu den 300 Euro, die meine Freundin eventuell nimmt? 4) 65% des Gehalts auch für die drei Jahren? 5) Oder sind die drei Jahre unbezahlt? 6) Geht es so, dass wir beide 3 Jahre lang in Urlaub gehen ( Elternzeit)? Vielen Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, sie brauchen erst einmal einen Überblick, deshalb lesen Sie bitte unter:http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/ Dann können Sie immer noch Fragen stellen Liebe Grüße, NB


Lina_100

Beitrag melden

Zusammen erhält man hoechstens 14 Monate lang EG. Die 300€ Mindestsatz gibt es für einen ET sowieso, sie werden aber auf Sozialhilfe angerechnet. Sie koennten in Elternzeit gehen allerdings wäre das Alleinverdiener wohl etwas ungünstig. Klar könnten Sie beide drei Jahre in Elternzeit gehen aber wenn Sie sich das leisten können.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Elterngeld bekommt immer nur ein Elternteil zur gleichen Zeit. Maximal 14 Monate. Elternzeit können beide nehmen bis zu 3 Jahre. Aber wovon wollt ihr dann leben ? Elterngeld bei Deiner Freundin wird aufs H4 angrechnet, da sie ja durch das Kind keinen Lohnausfall hat, also auch keinen Ersatz dafür benötigt.


SumSum076

Beitrag melden

Was heißt denn ET? Gruß Sabine


SumSum076

Beitrag melden

Was meinst du mit "Elterngeld bekommt immer nur ein Elternteil zur gleichen Zeit"? Gruß Sabine


sternenfee75

Beitrag melden

Wie kommst du darauf, dass immer nur einer Elterngeld bekommt. Natürlich geht das auch parallel, aber insgesamt halt nur 14 Monate beide zusammen.


Sonni74LS

Beitrag melden

Was dann laut Broschüre des BMFSFJ auch bedeutet, wenn beide Eltern parallel das Elterngeld beziehen, dieses schon nach 7 Monaten aufgebraucht ist. :-)


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wusste ich nicht, sorry. Auf jeden Fall maximal 14 Monate beide Eltern zusammengezählt :-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Mein Mann möchte ab dem Tag der Geburt 1 Jahr in den Vaterschaftsurlaub gehen. Ist beantragt und genehmigt. Der errechnete Geburtstermin ist Anfang Mai. Jetzt ist er aktuell sehr krank geworden. 1. Was passiert, wenn der Krankenschein den tatsächlichen Geburtstermin überschreitet? 2. Ein so langer Krankenschein bedeutet, dass er ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohnemann wird - aller Voraussicht nach - am 18. Juni 2014 zur Welt kommen. Ich habe bei meinem Arbeitgeber zwei Monate Elternzeit ab Geburt unseres Kindes beantragt. Diese zwei Monate werden in einem Zeitraum von jeweils einem Monat auf den ersten und den zwölften Monat verteilt. Wenn ich nun ab August 2014 ei ...

Hallo Frau Bader Ich habe folgende Frage; mein Freund und ich erwarten im Juni ein Baby. Nun möchte er gerne Vaterschaftsurlaub (2Monate) beantragen. Allerdings wohnen wir in getrennten Wohnungen. Ist es trotzdem möglich diesen Urlaub zu bekommen auch wenn wir nicht in einer Wohnung wohnen.? Liebe grüße Ola

Hallo, Ich werde wahrscheinlich zum 1.7 einen neuen Job angehen und wir erwarten Ende Oktober unseren ersten Nachwuchs. Ich würde aber gerne am Anfang den ersten Monat in Vaterschaftsurlaub (Elternzeit) gehen. Kann mein neuer Arbeitgeber mich während der 6 Monatigen Probezeit kündigen, weil ich erst 7 Wochen vor der Entbindung den Arbeitgeber inf ...

Hallo, folgende Frage habe ich. Ich werde Ende des Jahres zum ersten mal Vater und der errechnete Geburtstermin ist der 28.12.17. Ich werde 2 Monate Erziehungsurlaub nehmen, den ersten Monat direkt ab Geburt. Nun bin ich dazu auch noch auf Jobsuche und könnte zum 01.02.18 einen neuen Job beginnen. Wenn ich zum Ende der Elternzeit kündige ...

Hallo, Mein baby ist am 11.01.2018 Geboren. Ich habe bis lang keine Vaterschaftsurlaub von meiner Arbeitgeber beantragt, doch ich möchte gerne für nächstes Jahr im Sommer also Juli und August 2019 Vaterschaftsurlaub beantragen, der kleine ist dann 1,5 Jahre alt. Ist es noch möglich oder ist es zu spät? Würde ich noch Elterngeld bekommen?

Hallo , Ich habe einmal eine frage an die Gemeinde hier, folgendes Problem ist bei uns aufgetreten. Unser Sohn ist am 16.5.2019 auf die Welt gekommen. Da es unser erstes Kind ist habe wir leider eine Kalendermonat beantragt 1.6-1.7 , was natürlich falsch war da wir das erste lebensmonat angekreuzt hatten. Daraufhin habe ich einzüge von der Elte ...

Hallo, ich habe folgende Fragen und würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen würden. 1. Wenn der werdende Vater den Antrag auf Elternzeit ab Geburt mit dem voraussichtlichen Geburtstermin stellt, das Kind aber überraschend einige Wochen zu früh kommt, beginnt die Elternzeit dann sofort im Moment der Geburt? 2. Hat ein Vater, der Eltern ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich des Vaterschaftsurlaubs, welcher 2024 gesetzlich verankert werden soll. Wenn der Vater diese 2 Wochen Urlaub nach Geburt in Anspruch nimmt, er aber auch Elternzeit nehmen möchte, beginnt diese dann erst in der dritten Lebenswoche des Kindes? Wie wird das dann im Elterngeldantrag vermerkt ...

Guten Tag Frau Bader. Ich werde in den nächsten Wochen entbinden (ET 20.05.) und wir haben uns gefragt, ob es sinnvoll ist, den Vaterschaftsurlaub zu beantragen, um mögliche Ansprüche geltend machen zu können, je nachdem, wie die aktuell laufenden Klagen ausgehen. Und wenn ja, haben sie einen Tip, was mit in den Antrag soll? Oder reicht ein ...