Freedom2011
Hallo Frau Bader, mein Freund und ich haben uns Gedanken über eine Vaterschaftsanerkennung für meinen 9 Monate alten Sohn gemacht.Er ist nicht der leibliche Vater,würde aber gern die Vaterschaft anerkennen. Der leibliche Vater streitet die Vaterschaft bis heute ab,mußte im Januar deswegen sogar vom Gericht nen Vaterschaftstest machen lassen wegen Unterhalt.Das Ergebnis hab ich bis jetzt noch nicht.Bekomme momentan Unterhaltsvorschuss. Ist es dennoch möglich,dass mein Freund die Vaterschaft anerkennt? Oder müßte ich womöglich die Kosten fürs Gericht und Unterhaltsvorschuss zurückzahlen? Freunde meinten,ne Adoption wäre sinnvoller.Stimmt das? Welche Rechte hat mein Freund in diesem Fall?
Hallo, ich kann mich meiner vorrednerin nur voll anschließen. Bloß nicht machen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Dein Vorhaben ist strafbar ! Nennt sich Urkunden und Personenstandsfälschung! Warte das Anerkennungsverfahren ab, Dein Kind hat einen Vater und zwar den richtigen. Sollte die Beziehung von Dauer sein, der leibliche Vater kein Interesse zeigen, das Kind eine Vater-Kind Beziehung zu Deinem Freund haben irgendwann, ihr dann zwei Jahre verheiratet seid, dann könnt ihr über eine Stiefkindadoption nachdenken. Solltest Du Dein Vorhaben dennoch durchziehen, was ich nicht hoffe, dann trägst Du alle Gerichtskosten und wirst auch den Vorschuss zurückzahlen müssen. Beziehungsweise, da der Test schon vom Gericht gemacht wurde werden sie Dich eventuell dann sogar von alleine anzeigen. Die "Lösung" mag für Euch nun verlockend sein, aber die Tragweite dessen ist Euch nicht bewusst.
Freedom2011
Okay danke.Hab ich mir schon gedacht.Wollt nur mal wissen,ob es wirklich so ist. Dann warten wir lieber Hab da aber noch eine Frage.Und zwar hab ich noch einen 11 Jährigen Sohn,für den ich zwar das alleinige ABR hab,aber mit meinem Ex-Mann das gemeinsame Sorgerecht.Allerdings hat er seit 10 Jahren nicht mehr von sich hören lassen.Mein Sohn hatte seitdem nie Kontakt zu seinem leiblichen Vater.Muß der leibliche Vater anwesend sein,wenn ich das alleinige Sorgerecht vor Gericht beantrage? Oder bekomme ich es nach so vielen Jahren auch ohne seine Zustimmung? Bis jetzt hab ich mich davor gesträubt,aus Angst ihn wiederzusehen,da er mich damals vergewaltigt und geschlagen hat.Hab gerade mit der ganzen Geschichte abgeschlossen und Angst,dass die Wunde wieder aufreißt
Mitglied inaktiv
Er wird zumindest dazu gehört und kann dann auch erscheinen. Wenn Du seit 10 Jahren nichts gehört hast , würde ich mich jedoch nicht bei ihm in Erinnerung rufen. Schlafende Hunde wecken und so. Meldet er daraufhin Umgangswünsche an, dann stehen ihm diese zu und Du hast ihn wieder richtig in Eurem Leben. Alles Güte für Euch. Bei uns war im Übrigen zwischen Test und Anerkennungsurteil nur eine Zeitspanne von 6 Wochen. Bald hast Du das also auch erledigt. Lg
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