Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Der Vater meines Kindes kommt aus Guatemala und wohnt auch dort. Ich bekomme Unterhaltsvorschuss und das Jugendamt drängt auf eine Vaterschaftsanerkennung. Kann das zur Folge haben das mein Kind, wenn mir etwas zustösst, zu seinem Vater in ein gefährliches Land kommt und z.B. nicht zu meinen Eltern kommt? Und zweitens, wie ist das wenn der Vater zwar der Vaterschaft zustimmt aber nicht der Unterhaltsverpflichtung (weil er das nicht kann) und ich ihn mal nach Deutschland einlade, darf er dann überhaupt noch sein Kind besuchen? Vielen dank für ihre Mühe im Voraus
Hallo, grundsätzlich wird erst geprüft, obn der Vater das Kind bekommt. Bei einem so weit entfernten LAnd kann/ wird es aber ao sein, dass man das Kind in D beläßt. Die Eltern dürfen nicht über 60 sein. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Dir etwas zustößt klärt eigentlich ein Gericht wo das Kind hinkommt. Du kannst natürlich eine Sorgeerklärung abgeben, das ist ein Schreiben wo du erklärst das wenn dir etwas geschieht dein Kind zu deinen Eltern kommen soll oder zu jemanden anders. Das wird vor Gericht mit anerkannt aber es muss nicht entscheidend sein da spielen noch viele Faktoren eine Rolle. Erkundige dich doch einfach mal darüber bei deinem Jugendamt. Sue
Mitglied inaktiv
Hallo, nein das glaube ich nicht, eine Vaterschaftsanerkennung ist kein Sorgerecht. Im Falle deines Ablebens wird zum Wohle des Kindes entschieden, und da werden sie es bestimmt nicht in ein ihm völlig fremdes Land schicken. Meine Vorschreiberin hat Recht, beim oder besser mit dem Jugendamt was aufsetzen, wo das Kind dann bleiben soll. Nur in Fällen wo die von dir gewünschten "Ersatzelter" zu alt sind oder aus anderen schwerwiegenden Gründen sich nicht um das Kind kümmern können, wird gegen deinen Willen entschieden, aber selbst dann glaube ich nicht dass dein Kind zu einem fremden Mann in ein fremdes Land muss. LG
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