Mitglied inaktiv
Seit 1,5 Jahren lebe ich von meinem Mann getrennt.Im August 2001 habe ich die Scheidung eingereicht und im November von meinem neuen Partner ein Kind bekommen. Von meinem Exmann habe ich seit Juni letzten Jahres nichts mehr gehört und habe sogar die Information erhalten, dass er "untergetaucht" sein soll. Mir und meinem neuen Partner ist es sehr wichtig, dass er möglichst bald die Vaterschaft für den Zwerg anerkennen kann.Was können wir tun, denn den "normale" Weg, dass mein Nochmann unterschreibt, dass er nicht der Vater dieses Kindes ist und wir erklären, dass mein Freund es ist, können wir nicht beschreiten. Eine Androhung einer Unterhaltsklage für das Mäuschen würde meinen Ex auch nicht besonders unter Druck setzen, denn ich muß sogar für seine eigenen Kinder den Unterhalt pfänden.
Hallo, es hilft nur eine Scheidung. Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, erstmal 1000 Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage. aber was mach ich denn, wenn mein Nochehemann die qualifizierte Vaterschaft nicht unterzeichnet?? Nachdem er gar nichts mehr von sich hören läßt und auch noch nicht einmal zu der Sorgerechtsverhandlung für seine Kinder gekommen ist, rechne ich nicht damit dass ich irgendeine Unterschrift von ihm bekomme- zumal ja auch-wie schon erwähnt- einiges dafür spricht, dass er nicht mehr auffindbar ist. Ich gehe auch davon aus, dass es noch sehr lange dauern wird bis unsere Scheidung ausgesprochen werden kann, da von seiner Seite noch keinerlei Reaktion gekommen ist.
Mitglied inaktiv
hi, in dem fall muß die vaterschaft angefochten werden. dies kann binnen 2- jahresfrist entweder die mutter, das kind, oder der ehemann. die vaterschaft wird dann gerichtlich festgestellt. gruss felicitas
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