Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vaterschaftsanerkennung durch anderen mann?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: vaterschaftsanerkennung durch anderen mann?

Ottilie2

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader. Ist es illegal, wenn ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennt, der nicht der biologische Vater ist, wenn alle Beteiligten (Mutter, Erzeuger, anerkennender Mann) damit einverstanden sind? Bevor nun wieder der Aufschrei nach dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Wurzeln ertönt: Darum geht es gerade nicht, das Kind wird nicht belogen sondern wird erfahren, dass Papa nicht gleich Vater ist. Ich möchte lediglich wissen, ob man zum JA gehen kann und dort offen sagen kann, dass man zwar nicht der Erzeuger ist, jedoch das Kind annehmen möchte. LG Ottilie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das Thema hatten wir schon mal. Ich kopiere meine Antwort und den Link gerne noch mal hier rein. Hallo, § 169 StGB Personenstandsfälschung (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Personenstand = Vaterschaft Führung von Personenstandsregister = Standesamt Falsch angibt = ist nicht der Vater Geschütztes Rechtsgut ist das Allgemeininteresse an der Feststellbarkeit des Personenstandes als Grundlage für Rechtsbeziehungen (zB Erbrecht) , daneben auch die Interessen des Betroffenen. (Kommentar zum StgB, Dreher/Tröndle, 59. Auflage 2012, § 169, Rdn. 1) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, § 1594 BGB. Bleibt nur die Adoption. Liebe Grüße NB http://www.rund-ums-baby.de/recht/Darf-mein-Lebensgefaehrte-die-Vaterschaft-anerkennen-bei-unbekannten-vater_131849.htm


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nein, die Geburtsurkunde ist wie der Name sagt eine Urkunde. Falsche Amgaben sind Urkundenbetrug. Wenn jemand gerne rechtlicher Vater sein will dann gibt es die Stiefkindadoption.


Colien07022004

Beitrag melden

Nein! Das geht nicht! Im Wissen um den Betrug ist es eine strafbare Handlung. LG


sterntaler82

Beitrag melden

Nein, ist kurz und knapp gesagt eine urkunden Fälschung


Ottilie2

Beitrag melden

Echt? Ich habe das anders gelesen und dass es nicht verboten ist. Urkundenfälschung ist es mE nicht. Wer macht sich strafbar? Der anerkennende Vater? Die Mutter, die zustimmt? Stiefkindadoption geht leider nur bei verheirateten Paaren.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Beide. Er kann halt nicht anerkennen, er ist nicht der leibliche Vater. Heiratet und geht die Stifkindadoption an. Was spricht denn dagegen ? So bekennt er sich bewusst und vor allem dauerhaft zu dem Kind !


chrissicat

Beitrag melden

Moment, erstmal eine Rückfrage, habe ich das richtig verstanden? Du bist verheiratet mit dem Erzeuger , aber mit einem anderen Mann zusammen, der wiederum mit einer anderen Frau verheiratet ist? Erstmal gilt in Deutschland dein Ehemann als Vater, auch wenn dieser nicht der Erzeuger ist. Ansonsten, wer falsche Angaben macht, macht sich strafbar, das gilt sowohl für den Mann wie auch die Frau. Darüber hinaus verstehe ich den Grund nicht, warum ein "falscher" Vater angegeben werden soll.


luvi

Beitrag melden

Hallo, einige Gedanken zum Thema Da hier immer von Betrug gesprochen wird... Wie ist denn das mit den sog. Kuckuckskindern? Ein Mann erkennt das Kind an, da er denkt, er wäre der Vater,die Mutter weiß (oder vermutet), dass es tatsächlich ein anderer Mann ist. Das passiert doch sicher öfter... Das ist ja dann auch Betrug. Aber was passiert dann, wenns raus kommt? Wird der Betrug, den die Mutter begangenen hat, verfolgt? Oder bei den verheirateten Frauen? Da gilt der Ehemann als Vater, obwohl alle wissen, dass er es nicht ist. Theoretisch müsste Ottilie noch vor der Geburt den tatsächlichen Vater heiraten, dann wär es sein Kind, obwohl alle wissen, dass in Wirklichkeit ein anderer Mann der Erzeuger ist. Ist das tatsächlich logisch? Falsche Vaterschaftsanerkennung ist Betrug, durch Heirat allerdings legal? Oder hab ich nen Denkfehler? Luvi


Tini_79

Beitrag melden

Und sonst kann doch der Noch- Ehemann anfechten, oder?


desireekk

Beitrag melden

Hallo Da muss man einiges auseinanderhalten, denn das Gesetz sagt eben einiges. Durch die Schließung einer Ehe wird man automatisch immer Vater des Kindes der Ehefrau sein solange es inner. der Ehe geboren wird. Die "Anerkennung" des Kindes erfolge mit der Eheschließung. Hierzu ist keine gesonderte Willenserklärung nötig. Auch die Mutter erkennt mit Eheschließung an, dass alle per Gesetz alles ihre Kinder DIESEN Vater (=Ehemann) bekommen. Bei unverheirateten Müttern: Gibt es erst Mal keinen KV. Den JEDER Mann auf diesem Planeten hat rechtlich die selbe Stellung zu der Mutter da keine legale Verbindung herrscht. Der KV muss VON SICH AUS erklären dass er der Vater ist UND die Mutter muss dem ZUSTIMMEN. Das ist also eine zweiseitige Willenserklärung der Eltern (der bei Ehen quasi in die Eheschließung eingebaut ist). Und da wären wir wieder: Verschweigen (innerh. einer Ehe) ist kein aktives Lügen. Was wiederum bedeutet dass viele Mütter das Recht ihrer Kinder (auf Wissen der Abstammung) mit Füßen treten nur weil sie bei berechtigten Zweifeln lieber nix sagen als sich mit dem Ehemann anzulegen. Nun aber nochmal: die Mutter, die der aktiv ausgesprochenen Vaterschaftsanerkennung eines "falschen" Vaters zustimmt ist ebenso "schuldig" wie dieser falsche Vater selbst. An einer Vaterschaftsanerkennung hinge für mich selbst viel zu viel um hier falsch zu spielen. Rechte am Kind Rechte des Vaters Erbe Gesundheitsauskünfte Sorgerecht Abstammungsurkunden etc. Und für MICH ist es ein Unterschied ob ich dem Kind sage: "Da steht zwar dass X dein Papa ist, aber eigentlich ist es Y" und dem Fakt dass das Kind offizielle Dokumente in der Hand hat die für das Kind selbst und auch für öffentl. Stellen beweisen wer an wen welche Ansprüche haben darf und wird. Dann lieber gar kein Vater eingetragen... Gruss D


luvi

Beitrag melden

Desiree, Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass der nicht biologische Vater als Vater bezeichnet wird. Und da wär mir Ottilies Vorschlag sogar lieber, dass alle Beteiligten die Wahrheit kennen... Kann schon sein, dass das rechtlich anders gesehen wird, aber biologisch bleibt es gleich. Nicht Vater. Und wenn man mit der Eheschließung vereinbart, dass man Eltern aller in der Ehe geborenen Kinder wird, dürfte eine nachträgliche Anfechtung und Aberkennung doch gar nicht möglich sein. Aber hier geht dann doch wieder Mal nach dem biologischen. Immer so, wie es gerade am besten passt. Luvi


Ottilie2

Beitrag melden

Zum besseren Verständnis: Hier ist keiner verheiratet mit irgendwem. Und es soll auch nicht geheiratet werden. Es könnte doch zB sein, dass mehrere Väter in Frage kommen. Dann würde einer von denen unterschreiben, die Mutter stimmt zu...? Ich weiß bislang nur, dass zB, wenn dadurch ein Asyl erschlichen wird, sich die KM strafbar macht. Aber sonst auch? Bzw. kann das doch nur eine Bagatelle sein (alle sind sich einig, keiner will klagen, Kind kennt die Wahrheit)?


Tini_79

Beitrag melden

Wenn mehrere in Frage kommen, dann kann das Kind ja "die Wahrheit" nicht ohne Test kennen. Gibt es den Test, kommen nicht mehrere in Frage. Wenn man (noch) verheiratet wäre, könnte ich die Frage ja durchaus nachvollziehen, aber so? Geht es ums Erbe? Oder ist es ein Kind aus einer wie auch immer verbotenen Beziehung und das würde sonst offengelegt? Oder hat jemand Samen gespendet? Warum kann/ will nicht der biologische Vater auch rechtlich der Vater sein?


sterntaler82

Beitrag melden

Ihr wisst nicht wie das Kind in 20jahren drüber denkt! Sie könnte klagen und mit euch, allen, brechen!!! Und das Jugendamt qird den Spaß sicher nicht mitmachen.


junima2011

Beitrag melden

Hallo. Zum JA kann man immer gehen und dort vorsprechen. Die sagen dann schon was ihr für Möglichkeiten habt. Ruf doch einfach mal dort an und hol dir Infos. junima


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

"...das Kind wird nicht belogen sondern wird erfahren, dass Papa nicht gleich Vater ist." Papa und Vater sind zwei Worte für ein und dieselbe Sache. Und das soll keine Lüge sein, wenn ihr den Falschen in die Geburtsurkunde eintragt? Aus welchen Gründen sollte jemand so was wollen? Ich kann mir auch nur Asylerschleichung als Grund vorstellen - das wäre doppelt betrügerisch.


Ottilie2

Beitrag melden

ich hole nun doch etwas weiter aus in der hoffnung, ihr könnt darauf antworten, ohne mir dauernd böswilliges zu unterstellen. es geht weder ums geld noch um asylerscheichung oder sonstwas. es geht um mein kind und ich will -wie jede mutter- das beste fürs kind. mein kind wird mit seinem geschwistern groß werden, es besteht schon jetzt eine innige bindung zwischen allen. seit der geburt kümmert sich der "soziale Vater" liebend ums baby. um alle. der leibliche vater hat kein interesse an seinem kind und findet es gut, dass es den sozialen vater gibt, der von herzen alles macht. ich habe mittlerweile ein normales verhältnis zum erzeuger, wir sind uns einig, dass wir getrennte wege gehen wollen, er will keinen umgang mit dem kind. nun suche ich nach einem legalen weg (außer stiefkindadoption, denn hochzeit fällt aus), dem sozialen vater rechte zu verschaffen (sorgerecht zb). mal weit gesponnen: wenn ich versterbe, was wird dann aus meinem kind, wenn der erzeuger eingetragen ist? dann kommt es zu ihm. mutter tot, getrennt von geschwistern, getrennt von papa. bei einem fremden mann, der es nicht liebt. und das will ich nicht!


Ottilie2

Beitrag melden

das war bildlich gesprochen. bei uns verwendet man das wort "papa" für den, der sich kümmert und liebend ist. und "vater" für den auf dem papier. meine kinder sagen nie "vater und mutter", sondern immer "papa und mama".


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Dafür fällt mit wirklich keine Erklärung ein wenn es so schwer wiegt dass sogar Betrug in Betracht gezogen wird .... Die Angst ist zudem unbegründet, wenn Du verstirbst, dann kann der Ziehvater dafür sorgen, dass das Kind bei ihm und den Geschwistern bleibt. Ist er da der leibliche Vater? Das Kindeswohl ist entscheidend und dies wird in der Erhaltung der Kernfamie gesehen und der Bindung zueinander. Abgesehen davon dass det leibliche Vater es ja gar nicht will. Gerichte sprechen da auch Ziehvätern das Sorgerecht zu wenn die Mutter verstirbt.


Ottilie2

Beitrag melden

Ach so... ist es wirklich so, dass der Ziehvater im Falle meines Todes ein Sorgerecht bekommt bzw. dass das Kind bei ihm bleiben darf? Würde es in diesem Fall trotzdem vorerst in eine Pflegefamilie gegeben werden oder kann man vielleicht schriftlich (Notar?) festlegen, was dann passieren soll? Ich dachte immer, das Kind muss automatisch zum biologischen Vater.


desireekk

Beitrag melden

Hallo, man kann beim Familiengericht ein sog. Sorgerechtstestament hinterlegen. Darin bestimmst Du, wer nach Deinem Tod die "elterliche Sorge" für das Kind ausüben soll. Du solltest es auch begründen (und ich würde es alle paar Jahre erneuern). Das JA wird in aller Regel diesem Testament entsprechen, es sei denn es steht dem Kindewohl entgegen bzw. der "leibliche Vater" würde klagen und könnte begründen warum das Kind bei ihm besser aufgehoben ist. Gruss D


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja. Sowas kann man festlegen lassen. Da könntet ihr zusammen mit dem leiblichen Vater zum Notar gehen. Und wenn Dir was passiert der Ziehvater damit sofort zum Jugendamt. Bis ein Gericht entscheidet verbleibt das Kind dann eh wo es ist nach Rücksprache mit dem Jugendamt. Sofern da nix gravierendes ist wird keiner das Kind abholen kommen.


Ottilie2

Beitrag melden

Das war echt hilfreich, genau sowas brauche ich. Ich habe nun aber gelesen, dass das JA meinem Wunsch nicht entprechen muss. Wenn an diesem Testament aber aller mitwirken (ich, KV und Ziehvater)... wie sicher ist dann, dass darauf Rücksicht genommen wird? Können das mehrere unterschreiben?


desireekk

Beitrag melden

Nein es ist DEIN Testament. DEINE Unterschrift Du kannst nur versuchen alles so zu regeln wie Du es NACH Deiner Zeit auf Erden gerne hättest, alles andere wird nicht mehr in deiner Hand liegen... Gruss D


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Fall ist etwas komplizierter. Wie verhält sich das wenn der Kindesvater die Vaterschaft noch nicht anerkannt hat( wahrscheinlich auch nicht wird) und ich aber Unterhaltsvorschuss beantrage? Er hat keine Meldeadresse. Ich weiss zwar wo er sich aufhält aber er möchte nicht das ich es dem Jugendamt sage.( kündigt an ...

Hallo, ich hätte eine Frage bezügl. der Vaterschaftsanerkennung durch den leiblichen Vater. Und zwar geht es um folgendes.. Frau im 8.Monat schwanger,verheiratet (allerdings nicht mit dem leiblichen Vater des ungeborenen). Nun mit Ehemann wieder zusammen lebend,zusammen mit Kind (11J.) aus der Ehe. Nun ist bei Geburt des 2.Kindes rechtlich ...

Ich habe eine Tochter mit einem gebürtigen Philippino, der eine Niederlassungserlaubnis für Deutschland hat. Er hat leider keine original Geburtsurkunde. Ist es möglich trotzdem eine Vaterschaftsanerkennung für unser Kind durchzuführen? Das Ausstellen einer Apostille ist in dem Fall leider nicht möglich. Im Moment stehe nur ich in der Geburtsurku ...

Hallo :) am Dienstag haben mein Partner und ich einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung unseren gemeinsamen Sohnes. Ich bin hier geboren und lebe auch seit dem durchgängig in Deutschland er kommt aus Albanien und war bis jetzt immer nur zu Besuch da. Damit wir für ihn ein Visum beantragen können müssen wir vorab die Vaterschaftsanerkennung ect. m ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe sie können mir helfen. Es ist so ich habe mich vom Kindsvater meines noch ungeborenen Kindes getrennt,dieser jedoch zeigt auch null Interesse daran Infos zu bekommen wie es seinem Kind geht oder sonst irgendwas. Nun ist es so das ich eine Vaterschaftsanerkennung machen wollte da es ja auch für das Kind zum Vorteil wä ...

Hallo Frau Bader, Mein Mann hat einen nicht ehelichen Sohn, er hat die Vaterschaft anerkannt. Steht er damit auch in der Geburtsurkunde? Die Mutter behauptet, sie hätte ihn nicht trotz Anerkennung nicht eintragen lassen. Ist das möglich? Muss er dennoch Unterhalt zahlen? Wir benötigen die Geburtsurkunde in Kopie zur Vorlage für einen Antra ...

Liebe Frau Bader, ich bin deutsche Staatsbürgerin und mein Mann ist aus Nigeria (hier als ausländischer Student mit einem gültigen Aufenthaltstitel), wir werden im Sommer im europäischen Ausland heiraten. Zum endgültigen "Beweis" seiner Identität, müssen wir weitere Dokumente beim deutschen Standesamt einreichen (die wir haben), allerdings sind d ...

Hallo und guten Abend, also ich habe nur eine hypothetische Frage Mal angenommen mein Ex wäre nicht der Vater will aber die Vaterschaft Anerkennung, ich bin offiziell alleinerziehende Mutter und hochschwanger,es geht mir nur darum später dann keinen Stress mit ihm zu haben oder mit Behörden Papier/Emailkrieg PS ich weiß dass er der Vater ist we ...

Hallo Frau Bader, Mein Sohn wurde am 11.2. geboren. Ich habe gedacht dass im Krankenhaus der Vater direkt mit auf der Geburtsurkunde eingetragen werden kann. Ich habe das Problem dass ich überhaupt kein Verhältnis mehr zum Vater habe. Er hat mich in der Schwangerschaft 4-5 mal betrogen.Habe mich dann in der Schwangerschaft im 8.Monat von ihm g ...

Sehr geehrte Frau Bader, Leider haben wir im Freundeskreis jetzt den Fall, der Vater ist plötzlich, durch einen Unfall , tödlich verunglückt, da beide mitteinander verheiratet waren gibt es keine Anmerkung.das Kind soll in vier Monaten zur Welt  kommen, es ist das erste Kind der beiden ,zu den Großeltern väterlicherseits ist kein Kontakt