Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Väterrechte bei trennung kurz nach der Geburt....?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Väterrechte bei trennung kurz nach der Geburt....?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hab eine dringende Frage. Erstmal das Problem in kurzfassung. Ein sehr guter Freund ist vor kurzen Vater geworden, leider hat er die Vaterschaft noch nicht anerkannt, da seine Freundin kurz nach der Geburt sich von ihm getrennt hat. Sie sagt er könne sein Kind immer sehen wenn er will, findet aber ständig ausreden. Sie ist schon gleich wieder in eine neue Beziehung gegangen und bei ihrem neuen auch eingezogen. Jetzt haben wir plötzlich übers Internet schlimmes erfahren, ihr Ex hat uns gefunden und angeschrieben das es nicht ihr erstes Kind wäre, das sie schon 2 Kinder hatte und die kurz vor der Beziehung mit unseren Freund zu einer Pflegefamilie abgeschoben hat. Sie hat uns und ihrem Freund die ganze Zeit vorgespielt das es jetzt ihr erstes Kind wäre. Wir haben es erst nicht geglaubt bis wir Fotos und Videos sahen und sie auch im Internet in einem Mütterforum fanden wo sie damals angemeldet war. Unser Freund hat jetzt angst das er keine Rechte hat und das sie mit seinem Kind das gleiche macht. Was kann er machen? Sie weiß ncoh nicht das er von ihrer Vergangenheit weiß. Die Vaterschaft kann er doch nur mit ihr anerkennen oder? Und wenn sie nicht zustimmt das gemeinsammes Sorgerecht ist hat er dann überhaupt irgendwelche changsen sein Kind zu bekommen? Soll er sich mit dem Jugendamt in verbindung setzen? Er hat angst das man ihm seine Vergangenheit nachhält weil er da fehler gemacht hat, d.h. er hat damals Drogen konsumiert von denen er aber schon lange los ist.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde auch einen Test machen. Ansonsten würde ich Rücksprache mit dem JA nehmen - die wissen auch, ob sie das KInd abgeben will. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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hat sie ihn denn als vater angegeben? hat ihn das jugendamt schon angeschrieben? die vaterschaft kann er natürlich anerkennen, in diesem sonderbaren fall würde ich aber auf einen test bestehen. das gsr wird er nicht bekommen, aber er kann sein umgangsrecht nötigenfalls einklagen. wenn er aber vom ja noch keine post bekommen hat.....wer weiß, vielleicht gibt sie ja den neuen als vater an???....


Mitglied inaktiv

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Also im KH ist er als Vater angegeben, was sie beim JA angibt wissen wir ja natürlich nicht, Post hat er vom JA noch keine bekommen. Seine Angst ist jetzt natürlich auch das sie auch dieses Kind weggibt und er nichts dagegen tun kann. Das was wir von ihr im Internet gelesen haben, ist sie anscheinend der Meinung das kein Mann in eine Beziehung gehen kann und Kinder der Frau aus einer früheren Beziehung akzeptiert.


Mitglied inaktiv

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solange er als vater nicht offiziell angegeben ist ( ich hatte im kh zb gar keinen vater angegeben ), sind ihm die hände gebunden. es dürfte aber nicht mehr lange dauern. jede mutter eines unehelich geborenen kindes wird vom jugendamt angeschrieben und muß den vater angeben. dann wird der vater angeschrieben und er kann anerkennen oder nicht. wenn er nicht anerkennt, wird ein vaterschaftstest angeordnet. kosten trägt der vater. dann kann er agieren. am besten in kooperation mit dem jugendamt oder auch mit einem anwalt.


Mitglied inaktiv

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Er hat jetzt mit ihr telefoniert und ihr gesagt das er die Vaterschaft anerkennen möchte, sie sagte ok, jetzt hoffen wir das sie auch nächste Woche mit ihm dahin fährt um das zu erledigen.


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