Hallo Frau Bauer,
im Februar kommt unser 2. Kind zur Welt. Beim ersten wurden meinem Partner 4 Urlaubstage abgezogen, da er 2 Monate am Stück Elternzeit genommen hat.
Können Sie uns sagen wieviel Tage er dieses Mal dazwischen arbeiten muss, damit die Tage nicht abgezogen werden? Er würde gerne Juli/August nehmen. Würde dazwischen 1 Arbeitstag ausreichen? Er ist Polizeibeamter - falls es da wieder andere Regelungen gibt.
Vielen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Soquat
von
NatalieMichael
am 30.11.2016, 19:32
Antwort auf:
Urlaubstage von Vater
Hallo,
für jeden Monat, in dem er nicht voll in EZ ist, hat er Anspruch auf 1/12 Urlaub.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2016
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Urlaubstage von Vater
Der Urlaubsanspruch wird für jeden vollen Monat, den man in EZ ist, um 1/12 gekürzt.
Also
wenn z.B. 1.10.-30.11. um 2/12, weil Oktober und November komplett in Ez;
wenn 2.10. - einschließlich1.12. Um 1/12, weil hier nur der November als komplett in EZ gilt.
So hab ich das verstanden. Bitte korrigiert mich, wenn das falsch ist!
von
An77
am 30.11.2016, 20:11
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Urlaubstage von Vater
Die Elternzeit muss man nach Lebensmonaten nehmen um volles Elterngeld zu bekommen. Also aufpassen... das kann man auch googlen ;-)
von
Soie
am 30.11.2016, 20:35
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Urlaubstage von Vater
Angenommen, das Kind ist am 3.x. geboren, dann nimmt er vom 3.7.-2.9. EZ. Juli und September sind beide keine vollen EZ Monate. Ihm kann also nur für August Urlaub abgezogen werden und zwar in Höhe von 1/12 seines Jahresurlaubs. Wwnn er zwei Monate am Stück nimmt, wird diese Konstellation immer so sein. Es ist nicht möglich einen Tag zwischendrin zu arbeiten, denn er muss zumindest, wenn er EG beantragen will Lebensmonate des Kindes EZ machen. Dann müsste er einen Monat EZ, ein Monat Arbeit, ein Monat EZ machen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 30.11.2016, 20:49
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Urlaubstage von Vater
Kam das erste Kind an nem 1. des Monats zur Welt?
von
malini
am 30.11.2016, 22:17
Antwort auf:
Urlaubstage von Vater
4 Tage Urlaub kann eigentlich nur sein wenn er entweder Richtung gesetzlichen Mindestanspruch geht und (zufälligerweise ???) Kalendermonate als Elternzeit hatte. Dann wenn das Kind am 1ten geboren wurde und er den und den darauf folgenden Monat Elternzeit hatte. ist das Kind zwischen einem 2 und dem 31ten eines Monats geboren kann das schon nicht mehr hinhauen, außer Dein Mann hat einen sehr hohen Urlaubsanspruch. Den eine Urlaubskürzung gibt es nur wenn man einen KOMPLETTEN Kalendermonat daheim ist in EZ. Bei 2 Lebensmonaten kann es nur dann mehr wie einen Monat Kürzung geben wenn wie gesagt das Kind an einem 1ten geboren ist, ansonsten arbeitet man ja mindestens einen tag in dem Monat wo die EZ entweder beginnt oder endet.
Mitglied inaktiv - 30.11.2016, 22:20