Sehr geehrte Frau Bader,
mein Sohn kam bereits 2011 zur Welt. Errechneter Geburtstermin war der 20.12. tatsächlich aber kam er am 12.12. zur Welt.
Mein Mutterschutz begann laut errechnetem Geburtstermin am 8.11. Die beiden Wochen vorher hatte ich Urlaub genommen. Mit dem tatsächlichen Geburtstermin hätte mein Mutterschutz nun aber bereits am 31.10. begonnen, also während meiner Urlaubstage.
Was passiert mit den Urlaubstagen zwischen 31.10 und 8.11. Sind diese "verloren" oder "gutgeschrieben".
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit bestem Gruß
Christina Metz
von
CMP
am 29.05.2013, 08:18
Antwort auf:
Urlaubstage Mutterschutz
Hallo,
wenn das Kind zu früh kommt, wird doch der Mutterschutz hinten dran gehängt. sonst könnte man es ja bei Arbeitnehmerin, die gearbeitet haben, da nicht berechnen.Dann ergibt sich ihr Problem nicht.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Urlaubstage Mutterschutz
Hi,
Du hast doch gar keinen "Verlust". Auch wenn das Kind früher kommt, hat man mind. 14 Wochen Mutterschutz. Die Zeit welche es früher gekommen ist, wird einfach hinten dran gehangen. Ausser, es gilt als Frühgeburt, dann werden nicht 8 Wochen Mutterschutz ab Geburt gerechnet, sondern 12 Wochen.
Mitglied inaktiv - 29.05.2013, 08:31
Antwort auf:
Urlaubstage Mutterschutz
Du hast doch deinen Urlaub normal gehabt und nicht verloren. Und die Zeit aus dem Mutterschutz hast du auch komplett gehabt, nur halt anders aufgeteilt. Die Mutterschutzzeiten werden nicht mehr geändert, wenn der Et vom Arzt festgestellt wurde.
von
sternenfee75
am 29.05.2013, 08:46