Frage: Urlaubstage im/nach Mutterschutz

Liebe Frau Bader, mein Entbindungstermin ist am 23.02.2012. Ich habe 28 Urlaubstage im Jahr. Wie viele Urlaubstage stehen mir im 2012 zu? Laut meiner Berechung 2.33 x 4.5 Monate ( d.h. bis Ende des Mutterschutzes, der am 19.04 endet) = 10 ( abgerundet), da ich direkt danach Elternzeit nehmen will. Mein Mutterschutz beginnt am 12.01- ich würde dann bis zum diesen Tag nur 8 Arbeitstage im Januar " verbrauchen". Was passiert mit den restlichen 2 ? Könnte ich sie direkt nach dem Mutterschutz nehmen ( d.h. am 20 und 23.04) und ab den 24.04 Elternzeit? Und noch eine Frage: wenn die Elternzeit am 24.04.2012 anfängt, wann endet sie im nächsten Jahr? Am 23.04.2013? Danke im Voraus für Ihre Hilfe! Ich hoffe, es ist nicht zu kompliziert erklärt, aber ich kenne mich mit dem deutschen Arbeitsrecht nicht so gut:( Viele Grüße

von kryciunia am 31.08.2011, 15:11



Antwort auf: Urlaubstage im/nach Mutterschutz

Hallo, Sie haben Urlaubsanspruch bis zum Ende des Monats, in dem der Mutterschutzes endet. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.09.2011



Antwort auf: Urlaubstage im/nach Mutterschutz

Urlaub steht Dir für die Monate zu in denen Du gearbeitet hast oder im Mutterschutz warst. Und zwar für die kompletten Monate. D.h. wenn Du am 23.02.2012 entbinden solltest, dann hast Du bis einschließlich April Urlaubsanspruch. Demnach stünden Dir 28/12*4 = 10 Tage Urlaub für 2012 zu. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet Dir diese Urlaubstage bereits vor Deinem Mutterschutz zu gewähren. Nehmen darfst DU die Urlaubstage dann bis einschließlich 31.12. des Jahres das auf das Jahr folgt in dem Deine Elternzeit endet. Sprich wenn Du 1 Jahr Elternzeit machen willst, dann Ende Deine Elternzeit, so Du wirklich am 23.02.2012 entbindest, am 22.02.2013. Der Urlaub darf dann bis zum 31.12.2015 NICHT verfallen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 31.08.2011, 16:01



Antwort auf: Urlaubstage im/nach Mutterschutz

Vielen Dank für Deine Antwort, Sabine! Er ist nicht verpflichtet, mir den Urlaub VOR der Mutterschutzzeit zu geben, aber er kann es, oder? Bis jetzt hat er nichts gesagt, dass er das nicht tun wird. Ich nehme mir dann die nicht " verbrauchten" 2 Tage nach der EZ. Es ist auch völlig ok. Nur zur Info: ich nehme mir aber die EZ erst im April, nach dem Ende des Mutterschutzes ( 8 Wochen nach Entbindung), nicht direkt nach der Entbindung im Feb. Viele Grüße :):):)

von kryciunia am 01.09.2011, 12:34



Antwort auf: Urlaubstage im/nach Mutterschutz

Auch zur Info: Folgt auf den Mutterschutz direkt die Elternzeit (oder Urlaub), dann werden die Mutterschutzzeiten (und die Urlaubszeiten) auf die Elternzeit angerechnet! Daher ist die Formulierung bei der Elternzeit-Anmeldung beim AG wichtig: "Ich nehme 1 Jahr ab Mutterschutzende" = 1. Arbeitstag: 8 Wochen nach dem 1. Geburtstag = verbrauchte Elternzeit: 60 Wochen "Ich nehme 1 Jahr Elternzeit! = 1. Arbeitstag: 1. Geburtstag des Kindes = verbrauchte Elternzeit: 1 Jahr. Gruß Sabine

von SumSum076 am 02.09.2011, 09:53



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