Blackrose5
Hallo Frau Bader, es folgt ein etwas längerer Text, ich hoffe, ich kann mich anständig ausdrücken. Ich erwarte am 16.02.2020 mein erstes Kind, dementsprechend beginnt mein Mutterschutz am 05.01.2020, einem Sonntag. Von den mir zustehenden 8,75 Urlaubstagen in 2020 (30 Tage im Jahr, gerechnet auf 3 1/2 Monate bis Mitte April) kann ich vor meinem Mutterschutz also nur 2 Tage nehmen, den 2. Und 3.1.. Als ich zuletzt mit meiner Chefin darüber gesprochen habe, dass ich gesetzlich ja die Urlaubstage bis zu 3 Jahre mitnehmen darf, also bis nach meine Elternzeit, die auf 2 Jahre geplant ist, kam von ihr nur der Kommentar "wenn ich dir das erlaube". Ich habe dann unsere Buchhalterin / Personalerin zurate gezogen, weil ich das Verhalten wirklich nicht in Ordnung fand. Diese hat dann gemeint, dass das nichts mit "Erlauben" zu tun hat, sondern gesetzlich so geregelt ist, dass mir aber auch 2 Alternativen zustehen würden. Laut ihrer Aussage hätte ich die folgenden Möglichkeiten für die verbleibenden 6,75 Urlaubstage aus 2020: 1. Urlaubstage in 2022 mitnehmen 2. Urlaubstage in 2019 vorziehen 3. Urlaubstage aus 2020 auszahlen lassen Ist das so korrekt? Falls ja, würde ich vermutlich den Weg des geringsten Widerstands wählen und mir die Tage einfach auszahlen lassen. Geht das denn so einfach, oder muss hier etwas beachtet werden? Ich hoffe, Sie konnten mir einigermaßen folgen und freue mich auf Ihre schnelle Rückmeldung. Liebe Grüße blackrose5
Hallo, 1. Sie haben Anspruch auf volle Urlaubstage in jedem Monat, in dem Sie nicht voll in EZ sind. Halbe Monate gibt es also nicht. 2. Tatsächlich steht dem AG ein Direktionsrecht bzgl. des Urlaubs zu 3. Eine Auszahlung ist nicht möglich-der Urlaub muss nach der EU genommen werden. Liebe Grüße NB
mellomania
auszahlen geht nur bei beendigung des arbeitsverhältnisses. du kannst deinen urlaub bis ende des folgejahres der rückkehr aus der elternzeit nehmen. das ist so. hat mir erlauben nix zu tun.
Felica
Fehler, du kannst keinen Urlaubsanspruch für 3,5 monate haben. Sondern nur für ganze Monate. Urlaub wird erst gekürzt wenn man in dem Kalendermonat komplett in EZ ist. Für jeden angefangenen Monat, selbst wenn es nur ein Tag ist, erwirbst du den vollen Anspruch. Also bei dir, sofern Kind nicht später oder viel früher kommt und sich der Mutterschutz extrem verschiebt, für Januar-April. Erst ab Mai wird gekürzt. Und nein, der AG kann den Urlaub nicht verwehren. Nur den den du in der EZ erwerbst. Das machen aber die meisten AG. Sonst würde man nämlich für die komplette EZ Anspruch erwerben. Also dürfen AG für jeden Monat den man komplett in EZ ust den Urlaub kürzen. Aber eben nicht für Mutterschutz. Ach ja, der Urlaub verfällt erst im Folgejahr nachdem deine EZ geendet hat. Nicht in dem Jahr wo sie endet. Also länger wie 3 Jahre wenn du die 3 Jahre nimmst. Das gilt im übrigen auch wenn du innerhalb der EZ in TZ arbeitest. Normalerweise ist eine Auszahlung nur bei Beendigung des AV vorgesehen. Aber es wird oft ausgezahlt. Habe ich dieses mal auch machen lassen, da war es aber nicht der AG der Stress machte sondern das Steuerbüro. Der Mitarbeiter dort peilte es nicht.
Blackrose5
Danke euch für die Rückmeldung :) Das heißt aber so viel wie, dass ich tatsächlich den Weg des geringsten Widerstands gehen kann und mir die Urlaubstage auszahlen lasse? Dann sind es nämlich 10 die mir zustehen statt 8,75, würde mir also 8 Tage auszahlen lassen... Ich weiß nämlich sowieso nicht, ob ich nach der Elternzeit in diesen Job zurück gehe oder mir einen anderen suche, meine Chefin und ich haben mehrere Reibungspunkte...
mellomania
dann musst du warten, bis du gekündigt hast. der urlaub ist zu erholung da und wird eben noralerweise, (und darf auch nur dann) bei kündigung ausgezahlt. also mit der letzten abrechnung. du kannst nicht jetzt 10 tage auszahlen lassen und dann in ez gehen. zumindest ist das meine information, erst mit beendigung des arbeitsverhältnisses
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