Olga1234
Guten Abend, ich habe eine Frage bezüglich des Urlaubsanspruches während des Beschäftigungsverbotes. November 2018 Beschäftigungsverbot bekommen, zu dem Zeitpunkt hatte ich noch 8 Tage Resturlaub. Im Juni 2019 kam das Kind und im August fing die Elternzeit an. Wieviel Urlaubstage stehen mir somit zu? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, im BV und Mutterschutz haben Sie normale Urlaubsansprüche, ansonsten kann der AG für jeden Monat, den Sie komplett in EZ sind, den Urlaub kürzen. Liebe Grüße NB
Olga1234
Vielen Dank für Ihre Antwort. Nur noch mal zum Verständnis, 30 Tage Jahresurlaub, im Jahr 2019 6 Monate BV, bedeutet 2,5x6=15 Tage plus 5 Tage aus dem MS. Also 20 Tage Resturlaub: ist das korrekt? Der AG behauptet das Gegenteil. Gibt es dazu ein Gesetz auf den ich meinen AG verweisen könnte? Ich wurde im Internet nämlich nicht fündig.
mellomania
https://www.arbeitsvertrag.org/beschaeftigungsverbot-urlaub/. gibt viele seiten, überall steht das gleiche.
Olga1234
Danke für deine Rückmeldung, das oder ähnliches habe ich auch gefunden. Was für mich jedoch nicht klar wird (vielleicht lese ich das zu kompliziert) ob man während des BV auch Anspruch hat (wie oben geschrieben, 6 Monate BV = 15 Tage zusätzlichen Urlaub). Ich verstehe das so, dass die Rede von dem Resturlaub vor dem BV, dass dieser nicht verfällt und nach der Elternzeit genommen werden kann.
luvi
Hallo, BV zählt genau so wie arbeiten. Du hast also auch Urlaubsanspruch für die Monate im BV. LG luvi
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