Liminicle
Hallo Frau Bader, Ich bin Physiotherapeutin und in einer Praxis angestellt gewesen. Im Januar 2015 wurde ich ins Berufsverbot geschickt. Im September 2015 kam mein Sohn zur Welt. Ich hatte noch Urlaub aus dem Jahr 2014 übrig. Es war mit meiner Chefin abgesprochen, dass ich diesen bis März 2015 nehme, was ja dann nicht mehr ging. Ich dachte nicht weiter darüber nach bzw, ging einfach davon aus dass ich diesen Urlaub und den vom Jahr 2015 nach der Elternzeit nehmen kann. Jetzt bin ich noch in Elternzeit und wieder schwanger und musste von meiner Krankenkasse erfahren, dass meine ehemalige Chefin mich dort einfach abgemeldet hat . Als ich in der Praxis anrief , erfuhr ich, dass meine exChefin, diese verkauft hat. So jetzt zu meinen Fragen : 1. Habe ich noch Anspruch darauf, dass mein Urlaub mir ausbezahlt wird? 2. Müssen mich die neuen Praxis Inhaber in der Elternzeit übernehmen? 3. Ab wann müsste ich die Elternzeit zu gunsten des neuen Muterschutzes kündigen um Mutterschaftsgeld zu erhalten ( et ist der 3.6.2017)? 4. Welche Möglichkeiten hätte ich, falls ich nicht von den neuen Praxis Inhabern übernommen werde? Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und bedanke mich schon mal für ihre Antwort. Liebe Grüße liminicle
Hallo, 1. Nein 2. Wenn es eine Firmenübernahme ist ja 3. Im Moment steht ja die Frage im Raum, ob Sie überhaupt ein Arbeitgeber haben. Daran ändert allein die Abmeldung bei der Krankenkasse nichts. Es muss auch eine Kündigung, mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes, stattgefunden haben. Wenn der Vertrag nicht mehr besteht, sind Sie auch nicht in Elternzeit. 4. Das läuft dann automatisch. Liebe Grüße NB
Liminicle
Vielen Dank für Ihre Antwort. Lg
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