Kärchen
Hallo Frau Bader, ich habe folgenden Fall. Vor der Geburt habe ich 40h /Woche Vollzeit gearbeitet und einen Urlaubsanspruch von 30Tagen. Am 03.02.19 habe ich mein Kind bekommen. Mutterschutz ging entsprechend bis 03.04.19. Direkt im Anschluss bin ich in TZ wieder im Betrieb eingestiegen, allerdings mit nur 2h Woche. In dieser Zeit wurde mein mir zustehende Urlaub nicht nachverfolgt, weil extrem gering. Nun werde ich zum 3.12.19 meine Stunden auf 16h/Woche erhöhen. Für Dez steht mir hieraus also 1 voller Tag Urlaub zu. Meine Frage ist, was ist mit dem Urlaub aus dem Mutterschutz? 1. Handelt es sich hier um 7,5 Tage (Jan-einschl. März, da ich im April ja bereits wieder) in TZ gearbeitet habe) oder um 10 Tage (Jan- einschl. April, da der begonnene Monat voll gilt)? 2. Die im Mutterschutz (und in VZ) erworbenen Tage sollten eigentlich, so habe ich das immer verstanden, bis nach der EZ 'ruhen'. Nun möchte mein AG gerne, dass ich diese noch in 2019 nehme, da ich 'ja wieder arbeite'. Mein Problem ist, dass am Ende des Jahres bei uns nicht genommener Urlaub (über dem gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus) verfällt. Würde ich den Urlaub also komplett in 2019 nehmen, würde ich im Dez also gar nicht arbeiten. Wenn mein AG möchte, dass der Urlaub nicht bis nach EZ aufgespart wird, kann ich mich mit ihm einigen den Urlaub zumindest teilweise auf 2020 zu verschieben, oder ist dann automatisch der Urlaub verfallen, weil nicht genommen? Vielen Dank für Ihre Einschätzung
Hallo, laut § 17 BEEG ist der Urlaub auch noch nach der EZ zu nehmen. Wenn er während des TZ genommen wird, kann nicht einfach VZ ausgezahlt werden, da Sie dann aus der EZ raus sind. Sie müssen dann den Urlaub im Dreisatz je nach Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage runterrechnen. Zwangsurlaub kann der AG aus wichtigen betrieblichen Gründen anordnen (keine Aufträge zB). Ansonsten soll der AN den Urlaub beantragen u der AG drüber entscheiden. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Dein Arbeitgeber kann dich nicht zwingen den Urlaub von vor der Elternzeit während der Elternzeit zu nehmen. Rechtlich muss du den Urlaub im Jahr, in dem du aus der EZ kommst und noch im darauf folgenden Jahr nehmen können. Dein Arbeitgeber darf ihn nicht verfallen lassen. Du hast bis einschließlich April Anspruch auf Vollzeit Urlaub, da dein Mutterschutz bis dahin ging. Das sind 10 Tage. Du hast auch Anspruch auf den Urlaub aus den 2 Stunden. Gerade wenn Du darauf verzichtest, sollte der AG Dir meiner Meinung nach bei der Urlaubplanung auch entgegenkommen. Warum hast Du im Dezember nur einen Tag Urlaub? LG luvi
Felica
Bist du sicher mit dem Mutterschutz bis 3.04ten? Kam das Kind vor ET? Weil Mutterschutz ist 8 Wochen, nicht 2 Monate. Sollte der Mutterschutz bereits im März geendet haben hättest du nur für März Anspruch auf Urlaub aus VZ. Also unbedingt auf die Bescheinigung von der KK schauen.
Felica
übrigens, Urlaubsanspruch ergibt sich nicht aus Stunden sondern Arbeitstagen. Wenn du mit 16 Std auch an 5 Tagen arbeitest wie mit VZ, dann hast du die gleichen Urlaubstage. Frage wäre also an wie vielen Tagen die Woche arbeitest du, daraus muss du per Dreisatz berechnen wie viele Tage Urlaub du hast. Außer ihr habt für die EZ anderes vereinbart aber auch da gilt der gesetzliche Mindesturlaub.
Kärchen
Vielen Dank an alle! Das heisst auch der Urlaub, der 'über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus geht' darf nicht verfallen!?!
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