Mitglied inaktiv
hallo, frau bader! ich konnte meinen resturlaub vor der elternzeit nicht nehmen. kann der verfallen und wenn ja in welchem zeitraum? wenn nicht, kann ich mir den auszahlen lassen? werde in den betrieb nicht mehr zurückkehren. und ist eine verhandlung über abfindung in der elternzeit sinnvoll, oder sollte ich besser warten, bis die 3 jahre um sind? danke schon im voraus!! LaurasMama
Hallo, nein, Sie können den Retsurlaub nach der EZ nehmen (im Jahr des Endes u im Jahr danach) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
ich persönlich würde warten, bis die 3 jahre um sind, weil wenn Du selber "aussteigen" möchtest, hat der AG ja keinen Grund dir eine Abfindung zu zahlen. Solltest Du alelrdings wieder einsteigen wollen und er kann Dir keine Stelle ggf. auch in TZ anbieten, hast Du eine viel bessere Verhandlungsmöglichkeit. LG Peeka
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