Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub streichen durch AG

Frage: Urlaub streichen durch AG

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Hallo Frau Bader, ich habe ein grosses Problem mit meinem AG. Ich war 5 Wochen wg extremer Übelkeit und Erbrechen AU geschrieben. Nun arbeite ich wieder (Büro) und habe am 1. Tag die Schwangerschaft mitgeteilt. Ich wurde derart zusammengefaltet, dass ich es erst in der 13. Woche mitgeteilt habe - ich wäre verpflichtet usw. Die verlangte AG-Bescheinigung wollen sie auch nicht bezahlen. Kommende Woche und in 3 Wochen habe ich jeweils 1 Woche Urlaub genehmigt gehabt; dieser wurde mir jetzt gestrichen, da ich gefehlt hätte. Wieviel Urlaub darf eigentlich vom AG gestrichen werden? Mir wurde schon gesagt, wenn ich wieder zwischendurch krank werden sollte, kann ich die 1 Woche Urlaub im Dezember auch nicht machen. Ist das rechtens? Lieben Dank im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Ag hat recht, wenn er sagt, man muss die SS schnellstens mitteilen, aber das ist ja nun zu spät. Urlaub streichen darf er nur mit betrieblicher Begründung. Und Erpressung mit Urlaubsstreichung geht gar nicht. Wenden Sie sich mal an das Gewerbeaufsichtsamt oder einen Kollegen vor Ort! Liebe Grüsse, NB


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