Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub nach Elternzeit

Frage: Urlaub nach Elternzeit

Lisa0909

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch bis zum 2.4.19 in Elternzeit. Ich habe Anfang des Jahres Urlaub direkt im Anschluss an die Elternzeit eingereicht. Bei uns funktioniert dies über Unterschriften auf einem Urlaubsschein der dann an die Personalabteilung weitergeleitet wird. Da ich mich mit meiner Vorgesetzten gut verstehe (Leitung) habe ich mit ihr via WhatsApp vereinbart, dass sie sich um die Unterschrift und die Weitergabe des Scheines kümmert. Die Bestätigungen, dass mein Urlaub genehmigt sei habe ich mehrfach über WhatsApp-Nachrichten erhalten. Nun ist es aber so, dass mein Urlaubsschein die Personalabteilung nie erreicht hat. Ich habe ihn auch nie gesehen. Die zuständige Dame gab mir telefonisch die Bestätigung, dass mein Urlaub auch so zähle (mit Zustimmung der Leitung). Dies habe ich aber nicht schriftlich und nun ist die Dame krank. Ich mache mir Gedanken, dass ich nun gekündigt werden könnte, wenn ich meine neue Schwangerschaft verkünde. Reichen die eindeutigen Genehmigungen über die Handynachrichten aus? Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen, Lisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich sehe es anders als meine Vorrednerin. Wenn Sie ohne gültigen Urlausbanstrag nicht erscheinen ist das uU ein Grund für eine außerordenrtliche Kündigung - und die geht auch in der Schwangerschaft. Wenn genau geregelt ist, wie ein Urlausbaantrag abzulaufen hat und das hier nicht eingehalten wurde wäre ich sehr vorsichtig. Ohne schrifl. Bestätigung würde ich den Urlaub nicht antreten. Liebe Grüße NB


chrissicat

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"Ich mache mir Gedanken, dass ich nun gekündigt werden könnte, wenn ich meine neue Schwangerschaft verkünde." Du bist schwanger??? Du kannst nicht gekündigt werden wenn du deine Schwangerschaft mitteilst. Während der Schwangerschaft hast du Kündigungsschutz. Davon ab: Wenn du die WhatsApps deiner Vorgesetzten hast, die dir dort die Urlaubsgenehmigung bestätigt, würde ich mir bezüglich dem Urlaub keine Sorgen machen. Wenn dich das trotzdem so sehr beunruhigt, warum gehst du nicht im Betrieb vorbei und lässt dir einen Urlaubsschein unterschreiben?


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