LadySunshine85
Schönen guten Abend, ich bin ein wenig verzweifelt und erhoffe mir einen Rat. Kurz zur Situation, ich lebe von dem Vater meines 2-jährigen Sohnes getrennt. Ich bin seit einiger Zeit in einer glücklichen Beziehung mit einem Schweizer, der auch in der Schweiz lebt und arbeitet. Mein Ex hat einen Antrag beim Gericht auf geteiltes Sorgerecht gestellt. Nach Anraten meines Anwaltes habe ich unter zwei Bedingungen zugestimmt. Zum einen, dass er Aufenthalten in der Schweiz zustimmt und zum anderen, dass der Zwerg bei mir wohnen bleibt, also nicht, dass er nen Flipper bekommt und auf einmal sagt, der Kleine solle bei ihm wohnen. Jetzt geht es um die Urlaubsplanung für den Sommer. Natürlich möchten wir so viel Zeit wie möglich zusammen verbringen. Da ich noch eine große schulpflichtige Tochter habe, bleiben mir auch nur die Ferien. Nun möchte ich gerne 5 1/2 Wochen mit den Kindern zu meinem Freund fahren. Mein Ex stimmt dem nicht zu, weil er sagt, 3 Wochen der Ferien würden ihm gehören. Zum einen muss ich aber dazu sagen, dass er gar keinen Urlaub nehmen kann, weil er erst einen neuen Job angefangen hat und zum anderen holt er den Zwerg immer mittwochs für 2,5 Stunden und einen Tag am Wochenende (der kleine schläft nicht bei ihm, wir haben es versucht, aber es hat nicht funktioniert). Ich habe ihm jetzt angeboten, dass er seine versäumten Tage an 2 Wochenenden vor dem Urlaub sowie an den Wochenenden nach dem Urlaub nachholen kann. Außerdem habe ich ihm angeboten, dass er während des Urlaubes an 2 Tagen in der Woche mit den kleinen skypen kann. Nun zu meiner Frage, kann er den Urlaub grundsätzlich verbieten? MfG
Hallo, gibt es eine Regelung zum Umgangsrecht? Grds. ist das, was der KV sagt, nicht abwägig. Liebe Grüße NB
Pamo
"Verbieten" kann er gar nichts, er kann höchstens seine Zustimmung verweigern. Doch da das Kind bei dir lebt und du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, geht es hier doch nur um die Regelung des Umgangs. Wie ist der Umgang zwischen Vater und Kind bisher konkret geregelt? Wie war es im vergangenen Jahr in den Sommerferien? Hatte er das Kind da 3 Wochen - doch wohl eher nicht. Ich würde das an deiner Stelle so machen: Biete ihm schriftlich an, dass er sein Kind für die Hälfte der Ferien holen kommen kann (bzw. dass du ihn nach 3 Wochen zu ihm bringst) und er 3 Wochen bei ihm verbringt. Frag an, ob er zwischenzeitlich eine Betreuung für seine Arbeitszeit hat organisieren können. Ansonsten kommt das Kind mit dir in den Urlaub und fertig. Es ist für dich nicht zumutbar und sollte deswegen auch nicht zur Debatte stehen, dass du quasi abrufbereit das Kind für 2,5 Stunden während des Urlaubs zur Verfügung stellst. Ausserdem würde ich den Umgang jetzt für die Zukunft schriftlich regeln, wie auch immer ihr euch das vorstellt. Das können die hälftigen Ferien sein, sollte dann aber auch eine Betreuung beinhalten. Für so eine Reise innerhalb Europa in ein Land ohne Kriegstreiben oder andere Gefahren brauchst du nämlich m.W. keine Zustimmung von ihm. (Ich geh mal davon aus, dass du für das Kind einen gültigen Ausweis hast und diesbezüglich nicht auf seine Kooperation angewiesen bist)
Mitglied inaktiv
Mal eine Gegenfrage, wie würdest Du dich fühlen wenn Du anstelle des vaters wärst? Stell Dir vor das Kidn würde bei ihm leben, Du üwrdest euren Sohn nur 2mal dei Woche für ein paar Stunden sehen. Udn jetzt wird Dir eröffnnet, ach ja, wir fahren für fast 6 Wochen weg - da wirst Du dein Kidn gar nicht sehen. Wie würdest Du dich da wohl fühlen? Wie wäre es mit dem Kompromiss, das ihr erst in der Schweiz Urlaub macht bei deinem neuen Partner, und dann die letzten 2-3 Wpochen bei dir daheim in Deutschland. damit der Papa die letzten 3 Wochen nutzen kann. Auch wenn er keinen Urlaub bekommt, dann aber eben seinem gewohnten Umgang. Anrecht auf die halben Ferien hat er, daran führt kein Weg vorbei. Davon ab, was ist wohl mit eurem Sohn. Was wird er wohl davon halte den Papa so lange nicht zu sehen? Auch mit "erst" 2 Jahren bekommen dei doch schon massig viel mit, und gerade in dem Alter ist das eine verdammt lange Zeit für die Kleinen.
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