Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub gestrichen!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub gestrichen!

Mitglied inaktiv

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Schon im Dezember ließ ich meinen Urlaubsschein für die ersten beiden Augustwochen unterschreiben. Zu dieser Zeit hat unsere Kita Schließzeit. Für der 2. Woche ist ein Urlaub gebucht. Nun ging es diese Woche Schlag auf Schlag. Montag gab eine Kollegin ihre Schwangerschaft bekannt, Dienstag, dass sie für den Rest der Schwangerschaft arbeitsunfähig ist und heute kündigte meine andere Kollegin. Ihr letzter Tag ist Mitte Juli. Wir 3 waren in einer Abteilung und haben uns gegenseitig vetreten. Jetzt bin ich die einzige, aber prinzipiell hat die Firma andere Mitarbeiter, die angelernt werden könnten. Daraufhin eröffnete mir unser Chef, dass mein Urlaub nun gestrichen ist. Für die Stornierung des Urlaubs kommt die Firma auf und Kinderbetreuung sei kein Problem, da mein Mann auch Urlaub hat. Er sagt, die Firma wäre im Recht, ich muss arbeiten kommen, wenn es die Firma verlangt. Ich bin todunglücklich, unsere Ehe ist praktisch eine Fernbeziehung, sehen uns oft nur an den Wochenenden. Noch einmal miteinander reden und einigen bringt nichts, die Firma beharrt darauf, dass ich zu der Zeit arbeite. Stimmt es, dass mir der Urlaub gestrichen werden kann, obwohl der Schein schon ewig unterschrieben ist?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es kommt darauf an, ob ein Notfall vorliegt - das würde ich hier bejahen. Weiter stellt sich die Frage, ob Sie vertretbar ist, also, ob jmd. aus einer anderen Abteilung für Ihren Urlaub alles alleine schaffen aknn. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn ihr einen Betriebsrat habt, dann wende Dich UMGEHEND an den. Ein Kollege von mir hatte das mal, und da hat der Betriebsrat gesagt wenn es möglich wäre jemand von Intern oder Extern zu holen der die Arbeit machen kann, dann dürfe der Urlaub nicht gestrichen werden. Der AG muss wenn, dann auch nicht nur für die Stornokosten aufkommen, sondern auch für den Erholungsverlust, gerade WEIL Dein Mann zu der Zeit Urlaub hat, und ihr nun den Urlaub nicht zusammen machen könnt. Warte aber auch bitte noch ab was Frau Bader dazu sagt, denn ich bin kein Rechtsanwalt, und habe nur wiedergegeben was man mir dazu mal erzählt hat. LG Sabine


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