Mitglied inaktiv
Der Vater meines Kindes (Spanier) möchte gern nach Deutschland ziehen um in der Nähe des Kindes zu sein. Da er über keine Ersparnisse verfügt und erstmal auch keine Arbeit hätte, ist meine Frage, ob ihm dies erlaubt ist und ob er vorübergehend ALG II bekommen könnte. Bei mir und dem Kind könnte er nicht wohnen und ich selber kann ihn nicht unterstützen, da ich jetzt in der Elternzeit ALG II erhalte.
Hallo, als EU-Bürger kann er herziehen. Mit dem ArbGeld II kenne ich mich nicht aus, gehört ja auch nicht zum Thema r-u-b Liebe Grüsse, NB
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