Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltszahlungen erstes Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltszahlungen erstes Kind

lisalie

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Hallo Frau Bader, folgende Situation: Mein Mann hat aus einer früheren Beziehung ein Kind im Alter von 9 Jahren. Er verdient im Monat 1360 € Netto und bezahlt aktuell 200€ Unterhalt pro Monat. Außerdem übernimmt er gerne sonstige Dinge wie zB. neue Brille, Schullandheim usw. Unsere neue aktuelle Situation: Wir sind verheiratet und haben im Juni 2019 eine Tochter bekommen - ich bin in Elternzeit. Nun hat sich die Mutter des Kindes gemeldet und verlangt ab diesem Jahr, mehr Unterhalt. Wir bezahlen außerdem eine Hypothek für unser Haus ab, sodass kaum bis gar nichts mehr von seinem Lohn übrig bleibt. Wir müssen oft selbst schauen, wie wir zurecht kommen. Auf das Auto ist er leider auch wegen der Arbeit angewiesen. Ist hier eine Unterhaltserhöhung rechtens? Und in wieweit spielt mein zukünftiges Einkommen als Ehefrau mit hinein? Vielen Dank vorab. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Er hat ab diesem Jahr einen Selbstbehalt von 1.160 €. Der Rest muss unter den beiden Kindern verteilt werden (Mangelfall). Sie selber sind zweitrangig, werden also hinten runter fallen. Auf der anderen Seite ist er verpflichtet, den Mindestunterhalt für Kind 1 zu zahlen, müsste also eine Zusatz-Tätigkeit aufnehmen. Nur wenn er dies nachweislich nicht kann, wird der Unterhalt für Kind 1 gekürzt. Liebe Grüße NB


lisalie

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Nachtrag: Sie ist auch neu verheiratet und wohnt in einem komplett abbezahlten Haus, also keine Miete.


Mitglied inaktiv

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ist der unterhalt tituliert? in welcher form hat sie die erhöhung gefordert? ich würde entspannt abwarten, ob sie etwas unternimmt, ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einer neuberechnung wesentlich mehr rauskäme als 200€ plus diverse Sonderzahlungen. durch die Teilung der Lebenshaltungskosten mit dir könnte u.u. der Selbstbehalt von 1160€ sinken, dadurch dass er aber einem zweiten Kind auch zu unterhalt verpflichtet ist, könnte sich das aber auch wieder aufheben. 5% kann er sich noch anrechnen lassen, Hypothek und Auto interessieren nicht. ebensowenig interessiert das Wohneigentum der mutter, der unterhalt ist für das Kind. theoretisch könnte dein mann zur aufnahme eines Minijobs "ermuntert" werden, ist m.e. aber eben nur Theorie.


Ani_k

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Die Düsseldorfer Tabelle hat sich 2020 wieder geändert und der Unterhalt wurde erhöht. Brille und Schullandheim sind Sonderzahlungen, die er zahlen muss. Er kann sich ja mal ans Jugendamt wenden und eine neue Berechnung machen lassen. Das ihr ein Kind bekommen habt, dafür kann das erste Kind leider nichts. Auch das die Mutter in einem abbezahlten Haus wohnt nicht.


Mitglied inaktiv

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*Brille und Schullandheim sind Sonderzahlungen, die er zahlen muss* na ja, das stimmt so auch nicht, zumal der kv aus dem ap extrem wenig verdient. sonderbedarf ist zu leisten, wenn es unvorhergesehene Ereignisse in großer höhe sind und eben auch nur dann, wenn der unterhaltspflichtige leistungsfähig ist. ich würde auch übers Jugendamt berechnen lassen.


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