Mitglied inaktiv
Hallo, mein Freund hat aus erster Ehe 2 Kinder und zahlt Unterhalt für die Kinder (6+8 Jahre). Wir erwarten zusammen ein Kind und nun stellt sich für uns die Frage, ob sich an den Unterhaltszahlungen an die Kinder aus der ersten Ehe etwas ändert (Höhe der Zahlungen). Gruß hexe107810 Würden wir evtl. Wohngeld oder ähnliches beantragen können?
Hallo, grds. ändert sich kaum etwas, nur ein bisschen nach unten. Etwas anderes gilt, wenn jetzt ein Mangelfall vorliegt, er also nicht genug verdient für alle Kinder. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich ändert sich der Unterhalt LEICHT nach unten, viel ist es nicht... Ob, wann und wie: Das hängt davon ab, wei er Unterhalt festgelegt wurde und was die bererchnungsgrundlage ist. Orientierung: es geht ca. eine halbe Stufe pro Kind in der DT nach unten (oder nach oben, wenn man das Papier anschaut). ggf. muß der Unterhalzstitel geändert werden, das dauert dann aber... Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
hallo, der mindestsatz beträgt 202 euro den er generell zahlen muss, seit 01.01. diesen jahres hat sich das gesetz geändert, das heißt alle kinder sind gleichberechtigt. erst wenn er über die grenze mit den 202 euro kommt ändert sich was, bzw. wenn der selbstbehalt unterschritten werden würde. du kommst jetzt erst nach den kindern, voriges jahr war das noch anders, habe das leidige thema erst gestern mit nem anwalt durch diskutiert. lg yvonne
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