Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Ich lebe seit einem Jahr von meinem Mann getrennt, wir haben gemeinsam drei Kinder, die bei mir leben. Da der Vater keinen Unterhalt zahlt, mußte ich mich an die Vorschußkasse wenden. Diese fordern natürlich das Geld von meinem Mann zurück. Vor meinem Auszug aus dem gemeinsamen Haus mit den Kindern (ich war Hausfrau, er Selbständig) gab mir mein Mann ca. 3 mal 500 Euro. Seit meinem Auszug letzten Jahres im August, bekam ich definitiv kein Geld für die Kinder, sprich: keinen Unterhalt. Dies behauptet er aber. ER hat mich angezeigt, Widerspruch eingelegt und behauptet nun, von ihm aus könne die Sache gerne vor Gericht gehen. Das Jugendamt (Vorschußkasse) würde in dem Falle auch als Nebenkläger auftreten. Und dies ist nun meine Frage: wenn es vor Gericht um Unterhaltsfragen geht, wo die Väter halt behaupten, sie hätten gezahlt, tritt das Jugendamt als Nebenkläger auf? WEnn ja: für wen??? Vielen Dank mutti
Hallo, es gibt hier keine Nebenklä´ger. WEnn Sie das Geld doppelt bekommen haben, wird das JA es zurückfordern. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Vielen Dank für die Antwort. Hilft mir schon etwas weiter. Ich habe keinen doppelten Unterhalt bekommen. Ganz sicher nicht. Aber Ihre Antwort zeigt mir, dass mich mein Ehemann nur einschüchtern wollte und im Grunde keine Ahnung hat. Also nochmals: Danke Gruß Mutti
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