susa123
Mein Freund (alg1) und ich haben uns getrennt. Ich habe das alleinige Sorgerecht für die Tochter. Die gemeinsame Wohnung haben wir mit der üblichen 3 Monatsfrist gekündigt und teilen uns ab jetzt die Mietzahlung. Er hat die Wohnung allerdings schon verlassen und will nicht mehr mit uns unter einem Dach leben. Es besteht kein Kontakt zwischen uns (nur einmal in der Woche holt er seine Tochter für ein paar Stunden). Es ist also schon so als ob wir getrennt leben nur eben auf dem Papier noch zusammen wohnen. Was mache ich jetzt? Wann muss ich Unterhaltsvorschuss beantragen? Jetzt oder erst wenn wir offiziell nicht mehr zusammen wohnen?
Hallo, erst mal klären, ob er ausreichend Unterhalt zahlen kann - das kann ja auch mit ArbGeld 1 gehen. Ansonsten jetzt schon Unterhaltsvorschuss beantragen Liebe Grüße NB
Andrea6
Wieso Unterhaltsvorschuß beantragen? Will er denn keinen Unterhalt zahlen?
susa123
Er bezieht Arbeitslosengeld und kann nicht selbst für den Unterhalt aufkommen, oder bin ich falsch informiert? Lg
Andrea6
Wie hat er sich denn bisher finanziell beteiligt? ALG 1 heißt ja nicht automatisch, daß er zahlungsunfähig ist. UHV muß er ja auch irgendwann zurückzahlen, wenn er wieder Arbeit hat.
susa123
Vielen Dank!
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