Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltspflichtigen an Eltern

Frage: Unterhaltspflichtigen an Eltern

Ann-Kristin

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Sehr geehrte Frau Bader, Leider wurde ich durch meine Eltern stark traumatisiert, an den Folgen leide ich noch heute. Durch meine Schwester weiß ich, dass meine Mutter stark dement ist und das Pflegeheim in Aussicht ist. Sie bezieht keine Rente, da nicht arbeiten gegangen, mein Vater hat durch Langzeitarbeitslosigkeit wenig Rente. Da wir zwei Kinder haben, ein drittes planen, ist durch Elternzeit usw sicher wenig vom laufenden Einkommen zu holen. Aber wo ich Single war habe ich gut verdient und viel gespart. Wenn ich wegen einem Heimplatz unterhaltspflichtig gegen meine Mutter würde, könnte ich gezwungen sein, diese Guthaben anzutasten??? Das ist für meine Kinder!!! Meine ehemalige Therapeutin, die mich mehrere Jahre betreut hat, um die Erlebnisse aufzuarbeiten, würde mir ein Gutachten für einen Härtefall /Unzumutbarkeit schreiben, aber sowas läge ja im Ermessen des Richters und es gibt ja auch zahlreiche Urteile, wo Kinder vergeblich gegen die Unterhaltspflicht geklagt haben...gibt es etwas, was man im Vorfeld tun kann?- Herzlichen Dank! Anni


Mitglied inaktiv

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Was du tun kannst, ist das Guthaben in eine selbstbewohnte Immobilie umzuwandeln. Das Haus oder die Wohnung, in der ihr wohnt, wird nicht angetastet werden. Wenn ihr Immobilienschulden habt, ist da nichts zu holen. Selbst wenn ihr einigermaßen gut verdient, ihr habt Freibeträge. Ihr könnt euch wegen der Höhe des Unterhalts von einem Anwalt beraten lassen. Die Beratung ist aber auch teuer. Dass du stark traumatisiert wurdest, reicht bestimmt nicht aus, um von der Elternunterhaltspflicht befreit zu werden. Gerade gab es ein Urteil einer Frau, die als Kind von ihrer Mutter in ein Heim gegeben worden war. Die Frau wurde mit einem Vergleich abgespeist. Sie muss jetzt zwar nicht die Heimkosten tragen, aber zahlt 25.000 Euro Einmalbetrag an das Sozialamt. Das finde ich sehr viel für eine Frau, deren eigene Mutter sich nie um das Kind gekümmert hat.


Ann-Kristin

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Danke, Uriah! Eine Beratung beim Rechtsanwalt habe ich angestrebt, wurde jedoch abgespeist mit“darüber reden wir, wenn es soweit ist“' Ich habe echt Angst, sie kann kaum mehr laufen, ist aber noch gar nicht so alt und körperlich recht gesund, das könnte also dauern...es wäre so himmelschreiend ungerecht, wenn ich das Geld, was ich für meine Kinder (Ausbildung usw ) vorsehe, jetzt für diese Frau ausgeben muss...klingt hart, aber das, was ich erlebt habe, war ebenfalls hart..


Ann-Kristin

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Danke, Uriah! Eine Beratung beim Rechtsanwalt habe ich angestrebt, wurde jedoch abgespeist mit“darüber reden wir, wenn es soweit ist“' Ich habe echt Angst, sie kann kaum mehr laufen, ist aber noch gar nicht so alt und körperlich recht gesund, das könnte also dauern...es wäre so himmelschreiend ungerecht, wenn ich das Geld, was ich für meine Kinder (Ausbildung usw ) vorsehe, jetzt für diese Frau ausgeben muss...klingt hart, aber das, was ich erlebt habe, war ebenfalls hart..


HeyDu!

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Wenn ein Bescheid ins Haus flattern würde, könntest Du immer noch mit Widerspruch reagieren. Wird diesem nicht abgeholfen, dann Klage. Zuvor würde man Dich erst einmal um Auskunft bitten. Du bekommst also mit, wenn es Ernst wird. Wenn traumatisiert bedeutet, körperliche oder psychische Gewalt, so wäre es erheblich. Beweise sind immer von Vorteil. Manchmal wird vor Gericht, aus einer Zahlungspflicht von 500€ auch 50€, je nach Sachlage und "Schuld" der Eltern. Es gibt da schon Abstufungen.


Terkey235

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Vorsicht, hier gibt es Grenzen. Bei einer vierköpfigen Familie darf das Haus beispielsweise grundsätzlich nicht größer als 130 Quadratmeter sein. Es gibt bestimmte Ausnahmen, aber auch die sind gedeckelt. LG terkey


Mitglied inaktiv

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Wenn es soweit ist, dass der Staat von dir die Vermögensauskunft verlangt, dann ist es zu spät das Vermögen beiseite zu schaffen. Das würde auffliegen. Habt ihr Immobilieneigentum? Wohnt ihr in eurer eigenen Immobilie? Wenn nein, dann schafft euch eine an. Ich rede jetzt von mindestens 100.000 Euro, eher mehr an Erspartem. Das brauchst du ohnehin als Eigenkapital für eine Immobilie. Solange du kein nennenswertes eigenes Einkommen hast, wirst du nicht vom Einkommen zahlen. Dein Mann wird mit seinem Einkommen nicht herangezogen. Wenn dein Anwalt dich nicht beraten will, such dir einen anderen. Das dumme ist, dass man nie weiß, wie lange sich die Zeit im Altenheim/Pflegeheim hinziehen wird. Es kann teuer werden. Und dann kommt schließlich auch noch die Beerdigung, auch da sind einige Tausende fällig, die zahlen die Kinder auf jeden Fall. Also stellt euch auf alles ein.


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