Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

unterhaltsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: unterhaltsgeld

Mitglied inaktiv

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Hallo ich bin seit Dezember von meiner familie getrennt. Ich bin also verpflichtet die Unterhaltsgelder für meine Kinder zu zahlen (was auch in ordnung ist). Jahr für Jahr wechselt mein Jahresankommen, da ich schichten arbeite und nach betrieblichem Bedarf auch überstunden ableisten muss. Letztes Jahr war ich kaum zu Hause, da übermengen an Arbeit war. Damit war mein gesamtes Jahresankommen besonders hoch. Dieses Jahr kann sich die Situation wiederholen, muss aber nicht. Ist das in Ordnung, dass zu berechnung des Unterhaltes für meine Familie alles berechnet wird und nicht nur das Grundgehalt? Danke für die Antwort Markus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, der Schnitt der letzten 12 Mo.Wenn sich etwas wesentliches ändert, muss man neu festsetzten lassen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hi Markus, wenn du tatsächlich sehr schwankende Jahreseinkommen hast, dann könntest du vorschlagen, dass dein anrechenbares Einkommen durch Mittelung der letzten 3 Jahre errechnet wird.... so passiert es häufig bei Selbstständigen. Wenn du dir jedoch die Düsseldorfer Tabelle anschaust, dann erkennst du, dass eine Einkommensstufe recht breitbandig ist, du musst also schon erhebliche Schwankungen haben. Ausserdem - solltest du sowieso den Unterhalt nach den unteren 6 Einkjommensstufen zahlen, dann würde eine Herabstufung keine Auswirkungen auf den Zahlungsbetrag haben, so sind die gesetzlichen Regelungen (Existenzminimum des Kindes). cu


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