Mitglied inaktiv
Hallo ich bin seit Dezember von meiner familie getrennt. Ich bin also verpflichtet die Unterhaltsgelder für meine Kinder zu zahlen (was auch in ordnung ist). Jahr für Jahr wechselt mein Jahresankommen, da ich schichten arbeite und nach betrieblichem Bedarf auch überstunden ableisten muss. Letztes Jahr war ich kaum zu Hause, da übermengen an Arbeit war. Damit war mein gesamtes Jahresankommen besonders hoch. Dieses Jahr kann sich die Situation wiederholen, muss aber nicht. Ist das in Ordnung, dass zu berechnung des Unterhaltes für meine Familie alles berechnet wird und nicht nur das Grundgehalt? Danke für die Antwort Markus
Hallo, ja, der Schnitt der letzten 12 Mo.Wenn sich etwas wesentliches ändert, muss man neu festsetzten lassen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi Markus, wenn du tatsächlich sehr schwankende Jahreseinkommen hast, dann könntest du vorschlagen, dass dein anrechenbares Einkommen durch Mittelung der letzten 3 Jahre errechnet wird.... so passiert es häufig bei Selbstständigen. Wenn du dir jedoch die Düsseldorfer Tabelle anschaust, dann erkennst du, dass eine Einkommensstufe recht breitbandig ist, du musst also schon erhebliche Schwankungen haben. Ausserdem - solltest du sowieso den Unterhalt nach den unteren 6 Einkjommensstufen zahlen, dann würde eine Herabstufung keine Auswirkungen auf den Zahlungsbetrag haben, so sind die gesetzlichen Regelungen (Existenzminimum des Kindes). cu