DaMaJu2016
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe (16 und 13 Jahre alt), die bis Juni beide bei der Kindsmutter gelebt haben. Mein Mann zahlte "freiwillig" Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, eine gerichtliche Unterhaltsfestsetzung hat es nie gegeben. Seit Anfang Juni lebt der 16-jährige nun in unserem Haushalt. Für Juni und Juli hat mein Mann den Unterhalt für beide Kinder weiter gezahlt, im August die Unterhaltszahlungen eingestellt. Eine finanzielle Notlage ist für die Kindsmutter dadurch nicht entstanden. Kindergeld und Familienzuschlag (beide sind im öD tätig) erhält außerdem aktuell ebenfalls noch die Mutter für beide Kinder. Nun forderte die Mutter meinen Mann auf, seine Einkommensverhältnisse offen zu legen, um über die Unterhaltsansprüche des jüngeren Kindes entscheiden zu können. Insbesondere weist sie dabei auf "Mehrbedarfe" für das jüngere Kind wegen kieferorthopädischer Behandlung hin (die Kinder befinden sich beide in kieferorthopädischer Behandlung, bisher wurden sich Kosten für die Zuzahlungen 50/50 geteilt). Mein Mann arbeitet Vollzeit, die Kindsmutter (vorgeblich aus gesundheitlichen Gründen) nur 15 Stunden/Woche. Bei Vollzeittätigkeit würde sie inkl. Schichtzulagen vermutlich in etwa den gleichen Netto-Verdienst erzielen. Hat die Kindsmutter weiterhin Anspruch auf Unterhalt für das jüngere Kind, obwohl der ältere Sohn nun bei uns lebt und voll von uns unterhalten wird? Gibt es gegebenenfalls Übergangsfristen im Rahmen derer ihr die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit zuzumuten ist (oder falls dies aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich nicht möglich sein sollte eben Antrag auf eine teilweise EM-Rente zu stellen ist)? Muss sie im Gegenzug ebenfalls Einkommensverhältnisse und Dauer der bewilligten Reduzierung ihrer Arbeitszeit/ respektive die Unmöglichkeit der Aufstockung auf Vollzeit durch den Arbeitgeber nachweisen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen, DaMaJu2016
Hallo, 1. Beim Unterhalt für das Kind, das bei ihr wohnt, spielen ihre Einkünfte keine Rolle. 2. Zahnspange ist Mehrbedarf u anteilig nach dem Vermögen zu zahlken (nach Verwendung des KG). 3. Die KM ist unterhaltspflichtig für das große Kind.Da hat sie eine Erwerbsobliegenheit u muss dartun, warum sie nicht mehr arbeiten kann. Liebe Grüße NB
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