Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Frage: Unterhalt

annaki1988

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Hallo! Mein Mann hat aus einer Beziehung eine Tochter (2006 geboren) und einen Sohn aus der ex-ehe (2009 geboren). Dieses Jahr (April) ist unsere Tochter geboren. Und wir haben ein Haus in einem anderen Ort gebaut. Das Unterhaltsamt für die Tochter schreibt nun: 1. Umzug und somit die höhere Entfernung zur Arbeit ist nicht akzeptiert. 2. Reduzierung der Stunden auf 30 (Elternteilzeit mit Elterngeld) ist nicht akzeptiert und 3. raten für das Haus ist nicht akzeptiert. Begründung: mein Mann "darf" nicht. Ist das erlaubt? Wenn Sie weitere Informationen brauchen.gerne melden. Mit besten Grüßen Anna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss mindestens den Mindestunterhalt für alle Kinder leisten. Da er sein Einkommen durch die verschiedenen genannten Punkte mindert, kann er das möglicherweise nicht. Man spricht hier von einer sogenannten Erwerbsobliegenheit. Wenn er also mutwillig sein Einkommen verringert, kann ihm dies nicht angerechnet werden. Er muss dann trotzdem den Mindestunterhalt zahlen. Nach neueren BGH Urteilen gilt dies jedoch nicht unbedingt für das Elterngeld. Ich zitiere: Die sich aus der Übernahme der Kinderbetreuung ergebende Minderung der Erwerbseinkünfte kann unterhaltsrechtlich nur dann akzeptiert werden, wenn wirtschaftliche Gesichtspunkte oder sonstige Gründe von gleichem Gewicht, die einen erkennbaren Vorteil für die neue Familie mit sich bringen, im Einzelfall die Rollenwahl rechtfertigen. Die Kinder aus einer früheren Verbindung müssen eine Einbuße ihrer Unterhaltsansprüche nur dann hinnehmen, wenn das Interesse des Unterhaltspflichtigen und seiner neuen Familie an der Aufgabenverteilung ihr eigenes Interesse an der Beibehaltung ihrer bisherigen Unterhaltssicherung deutlich überwiegt. Bei Ihnen scheint es ja so zu sein, dass sie in Elternzeit sind und ihr Mann trotzdem auf 30 Stunden reduziert. Dies muss wirtschaftlich begründbar sein. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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ich gehe davon aus, dass dein mann eine mangelfallberechnung durchführen lassen wollte und sein netto verringert hat. das scheint abgeschmettert worden zu sein. Paragraphen müssten eigentlich im bescheid stehen.... er darf sein einkommen nicht absichtlich reduzieren, wenn er somit den mindestunterhalt nicht leisten kann.


misses-cat

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Und der Hauskredit spielt keine Rolle weil die Kinder zuerst da waren. Das ist einer der Nachtteile wenn man einen " gebrauchten Mann " hat.


lilly1211

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Dein Mann darf was er will und erlaubt ist eh alles, solange er es sich leisten kann und nicht deshalb meint den Unterhalt nicht mehr zahlen zu können.


cube

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Und dass ihr mit einem Umzug eine größere Entfernung schafft, sollte eben auch nicht zu Ungunsten der Kinder sein. Das war ja eure Entscheidung bzw. seine - wieso sollten die Kinder dann weniger Unterhalt bekommen. Und wie schon jemand schrieb: dürfen alles - aber die Konsequenzen muss man dann eben auch tragen und nicht auf andere abwälzen (in dem Fall die Kinder, die ER mal gezeugt hat). Frag dich einfach mal, wie du es fändest, wenn er dir sagen würde "sorry, ich hab mit meiner Neuen ein Haus gebaut, muss jetzt weiter fahren und Schulden hab ich auch noch deswegen - ich zahl jetzt weniger für "dein" Kind".


annaki1988

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Bitte bleibt sachlich! Ihr kennt unsere Lebenssituation nicht und auch nicht, was wie wo bei uns ist. Könnt ihr euch vorstellen, dass er seit Jahren keinen Kontakt zu seiner Tochter hat, weil die Ex es untersagt und jeglichem Kontakt unterbindet und einfach weggezogen ist? Ja, "super", oder? Aber mein Mann ist ja der "Bösewicht", richtig?


misses-cat

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Das ist von der ex scheiße keine Frage, mir ist es auch egal Fakt ist das das Kind ein Anrecht auf Unterhalt hat. Es gibt in der Elternzeit wohl Ausnahmen wo es anerkannt werden kann ob ihr da drunter fallt keine Ahnung, der Kredit wird wohl nicht angerechnet die Kinder waren Zuerst da


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