liene
Guten Abend liebe Fr bader! Ixh habe wieder eine Frage an Sie. Es geht um mein Lebenspartner. Es ist so das er bereist 2 andere Kinder hat und wir nun unser 2. Kind erwarten. Jetzt ist die Situation folgende. Für den ältesten Sohn muss er durch gerichtliche(! ) Festsetzung 385€ Unterhalt bezahlen und für das 2. 145 € Nun ist es so das ich heute bei der caritas war weil wir einfach nicht wissen wie wir über die Runden kommen sollen ( ich bin in elternzeit und habe nur 650€ und mein Partner nur 1120€ ). Die Frau von der caritas sagte heute das das Kindergeld vom 1. Runter gesetzt werden muss und das 2. Erstmal mit unterhaltsvorschuss gezahlt werden muss da wir es nicht zahlen können ( was uns am Geld zur Verfügung steht - Wohnung knapp 750€ ) und wir ja selber bald 2 Kinder finanzieren müssen.... Nun ist es so das mein Partner sagte das es richtig ist das es viel zu viel Geld fürs 1. Ist aber es wegen der gerichtlichen Festsetzung nicht geändert werden kann. Stimmt das ? Denn die caritas sagte es geht übers jobcenter bzw jugebdamt das die aufstocken und uns zusätzlich bzw mit hartz 4 unterstützen müssen. Ich hoffe sie können mir helfen. Herzlichen Dank
Hallo, er muss klagen und das neu festsetzen lassen. Bei dem verdienst bekommt der Verfahrenskostenhilfe Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Er muss bei Gericht beantragen, dass der Titel geändert wird. Das Jobcenter wird nicht für den Unterhalt aufkommen. Dein Partner ist verpflichtet sein Einkommen zu erhöhen, ggf. mit einem Nebenjob. Glaube mir, ich weiß wovon ich spreche, mein Mann zahlte jeden Monat etwa 700€ an Unterhalt für seine Mädchen. Wir konnten uns nur noch ein weiteres Kind leisten. Ohne gerichtliche Abänderung kann die Ex sofort pfänden lassen.
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