Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt wenn Kind zu Papa zieht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt wenn Kind zu Papa zieht

jan74

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Liebe Frau Bader, ich bin verheiratet und habe aus erster Ehe einen Sohn (11). Wenn dieser jetzt zu seinem leiblichen Vater ziehen würde, wie wäre denn der Unterhalt geregelt? Ich bin nämlich grade in Mutterschutz. Würde da mein jetziger Ehemann mit angerechnet werden? beste Grüße und vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da stellt sich die Frage, ob Sie vorher schon U gezahlt haben u ob Sie eine Erwerbsobliegenheit haben, evtl.müssen Sie trotzdem U zahlen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Auch in der Elternteil muss UH gezahlt werden! Krass gesagt Elternzeit steht dir Theo. Nicht zu! Der Uh muss dann vom Einkommen gezahlt werden was ihr zur Verfügung habt,bzw. Nach dem Mutterschutz,muss das Kind fremdbetreut werden . Es kann auch sein das der Uh vielleicht etwas sinkt da du für das Baby auch UH- verpflichtet bist. Einfach weniger oder nichtzahlen geht nicht.


franzi1406

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Nein, bei der Unterhaltsberechnung geht es nur nach deinem jetzigen netteinkommen, dir müssen je nach dem wieviel Kinder du noch zu versorgen hast ein Grundbehalt bleiben, mit 1 Kind sind das 1350euro was dann darüber liegt musst du unterhalt zahlen, max. jedoch das was in der Düsseldorfer Tabelle geregelt ist. hast du weniger als 1500euro einkommen sind es abzügl. des halben Kindergeldes max. 225euro, hast du zw. 1501 und 1900euro Einkommen sind es max. 241


franzi1406

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Blödsinn. Rechtlich gesehen muss eine Mutter wenn im Haushalt ein Kind unter 6 Jahren lebt garnicht arbeiten, ab dem 6. Lebensjahr des Kindes, braucht die Mutter gesetzl. nur Teilzeit arbeiten. Also nicht mit falschen Info´s schießen!!! Wenn du bis 1100euro verdienst musst du den mindestsatz zahlen von 218euro nie aber mehr als dein Mindestlebensnuterhalt hergibt. Wenn nicht genug einkommen da ist brauchst du auch nicht zahlen, was glaubst du warum soviele Kinder kein Unterhalt bekommen


Mitglied inaktiv

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schieß du mal keine falschen infos raus,teilweise wurde der selbstbehalt auf null gesetzt wenn der neue ehepartner arbeitet und somit musste der voll uh gezahlt werden!!! darüber findet man auch einiges im internet! wenn es hart auf hart kommt wird es eh über ein gericht geregelt! wieviele väter gehen in ez und müssen weiterhin uh zahlen!!!


Mitglied inaktiv

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ach und das mit den 6 jahre ist auch quatsch,klar wenn man sich es leisten kann und der uh weiter fließt ok. aber warum müssen dan ae z.b. schon vollzeit arbeiten wenn die betruung gesichert ist,da hat sich in den letzten jahre einiges geändert!!! und wenn ein tital besteht,kann der nicht mal eben übersehen werden,dann muss eine abänderung beantragt werden! http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:0imNWEYzAY4J:www .scheidung-online.de/selbstbehalt.html+unterhalt+als+hausfrau+an+kinder+aus+erst er+ehe&cd=3&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-a&source=www.google.de ob in dem link,steht das kein selbtbehalt zu berücksichtigen ist!


franzi1406

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Falsch Info. sorry ich habe das alles leider schon durch. rechtl. Gesetzlich gesehen muss eine Mutter bis zum 6 LJ des Kindes nicht arbeiten gehen, lebt das Kind beim vater dann auch der vater nicht. Das soviel AE vollzeit arbeiten gehen müssen, wenn die betreuung gesichert ist, liegt wohl eher daran weil sie sonst nicht überleben könnten, müssen tun sie das aber nicht. Titel hin oder her. ich habe auch einen Titel, und der Vater muss nicht zahlen weil er nicht genug verdient, also alles nur schäume was da so geschrieben wird denn die realität sieht anders aus


nane973

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Hallo franzi1406, Durch den Titel erlischt aber nicht der Anspruch auf den Unterhalt. Wenn der Vater also im Moment nicht Zahlungsfähig ist, kannst Du das Geld zu einem späteren Zeitpunkt immer noch einfordern. Anders sieht es bei einer Insolvenz des Unterhaltspflichtigen aus. Aus eigener Erfahrung durfte ich miterleben, das die Unterhaltsschuld auch in die Insolvenzmasse einfließt. Da es heute möglich ist sein Kind spätestens ab dem 3. Lebensjahr im KiGa unterzubringen sehen nicht alle Gerichte unbedingt so, das man bis zum 6. Lebensjahr nicht arbeiten muss. Ich selber war auf Grund eines schweren Verkehrsunfalls nicht erwerbsfähig berentet. Mein Selbstbehalt 770€. Der Rest wurde vom Jugendamt gepfändet (Ex-Mann hat zwei Jahre die Kinder versorgt, da ich mehr im Krankenhaus als zu Hause war und hat vom JA Unterhaltsvorschuss bekommen). LG


Mitglied inaktiv

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ja das sag ich doch die ganze zeit! nicht 6 jahre zuhause bleiben dürfen usw.


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