Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader Ich hätte eine Frage zwecks Unterhalt an mich vom KV: Aaaaalso: Ich habe seit längerem einen neuen Partner mit dem ich und meine Kinder zusammen eine Wohnung suchen wollen. Nun meine Frage: Bekomme ich für mich dann immernoch Unterhalt vom Kindsvater? Ich habe da nämlich etwas von einem eheähnlichen Verhältnis läuten hören. Okay... Das ich dann in der Lohnsteuerklasse auf eins komme, ist mir klar. Aber hat das auch Unterhaltsmäßig Konsequenzen??? Ich danke Ihnen jetzt schon für Ihre Mühe! GLG
Hallo, wenn man eine gefestigte Beziehung hat,sieht es schlecht aus. IdR spricht man ab 2 Jahre davon. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Es hängt davon ab wielange die beziehung schon besteht ! Ab 2 jahren spricht man von einer gefestigten beziehung und dann braucht der Ex nicht mehr zahlen -ebenso wenn Du vom neuen Partner ein Kind erwartest ! lG Ellen
Mitglied inaktiv
Danke Ellen! Du hast mir schon einen wichtigen Schritt weitergeholfen. Ganz lieben Dank!
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