Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt vom Exfreund??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt vom Exfreund??

Mitglied inaktiv

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Ich habe mit meinem Ex-Freund bereits einen 3,5 jährigen Sohn, wir haben jetzt knapp 4 Jahre zusammengelebt. Nun bin ich wieder schwanger, er hat mich verlassen und wir ziehen jetzt zum ersten Feb. auseinander. Noch arbeite ich, nun kursiert hier immer mal wieder die Angabe, auch er wäre mir gegenüber unterhaltspflichtig solange das nächste Kind unter drei Jahren ist , da wir vorher in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gewohnt haben. Die Dame vom Jugendamt hat ihm das aber nicht gesagt. Stimmt das nun und wenn ja mit welchem "Paragraphen/Abschnitt" ? DAnke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo. Bin zwar kein Rechtsexperte, aber du hast sobald das Kind da ist Anspruch auf Unterhalt bis das Kind 3 jahre alt ist (dafür hätte auch 'n One-Night-Stand gereicht, da muß man keine Ehe-ähnliche Lebensgem. haben). Allerdings kommt das ja auf das Einkommen des Mannes an. Sollte es nicht ausreichen (immerhin muß er ja dann auch für 2 Kinder Unterhalt zahlen) kannst du stattdessen Sozialhilfe beantragen. Hier bei uns in Sachsen-Anhalt ist das die übliche Variante, da hier kaum einer genug verdient um der KM auch Unterhalt zu zahlen. LG, Kathrin


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