Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, welche ist denn ganz konkret die Rechtsgrundlage dafür, dass der Kindsvater als Unterhaltspflichtiger die Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung unterschreiben MUSS? Wie kann die Mutter das einklagen? Vorallem wenn der Vater regelmäßig Unterhalt in der berechneten Höhe zahlt? Wird der KV bei einem Klageverfahren IMMER dazu "verurteilt", die Urkunde zu unterschreiben? Welche Nachteile kann der KV als Unterhaltspflichtiger für sich geltend machen, wenn er die Urkunde unterschreiben würde? Das Kind hat doch solange keinen Nachteil wie der KV zahlt... Vielen Dank schonmal im Voraus für Ihre Mühe. Viele Grüße, Anja.
Hallo, er muss es nicht unterschreiben. Dann müssen Sie die Ansprüche auf dem Klageweg geltend machen. Wenn die Ansprüche betsehen, spart der KV sich Geld u Zeit, wenn er es mit der Urkunde regelt Liebe
Mitglied inaktiv
Nunja, wenn eine Urkunde unterschrieben wird, ist damit ,meist die direkte Vollstreckung der Unterhaltsschuld verbunden. Sobal der Unterhalt ausbleibt, kann man also i. d. R. den Gerichtsvollziegher losschicken bzw. eine Lohnpfändung erfolgen lassen. Wenn der Unterhalts "so" gezahlt wird, muß man erst mal in Verzug setzen, Klage erheben und dann kann man per Klage vollstrecken. DAS kann der Nachteil für's Kind sein. Trotzdem würde ich als Mann auch freiwllig KEINE Urkunde unterschrieben. Denn dann kann z.B. auch bei einem weiteren Kind mit neuer Frau nur mühsam der Unterhalt reduziert werden und bis dahin ist er per Höhe der Urkunde zu zahlen (um evtl. später verrechnet zu werden). Viele GRüße Désirée
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