Hallo,
habe heute erfahren das mein Noch-Mann seit 06.2004 arbeitslos ist, wie ist es nun mit dem Unterhalt? Er musste an seine Tochter aus erster Ehe bis jetzt den vollen Unterhalte zahlen und für unseren gemeinsamen Sohn hat er nicht den ganzen Betrag gezahlt, sonder lt unserer Vereinbarung das was er mtl. übrig hat. Kann er den zuviel gezahlten Unterhalt von seiner Exfrau zurückbekommen oder verrechnen das er die nächste Zeit nicht mehr soviel zahlen muss.
Wie wird der Unterhlat jetzt bei Arbeitslosigkeit gerechnet?
Wie sieht es ausserdem aus wenn er den Antrag auf Scheidung einreicht? Müssen wir da gar nichts zahlen wenn wir einen Anwalt nehemn oder kann er Prozeßkostenhilfe beantragen.
für eine Schnelle antwort bin ich sehr dankbar
Die verzweifelte
Kassio
Mitglied inaktiv - 30.11.2004, 21:03
Antwort auf:
Unterhalt/Scheidung
Hallo,
wenn er nichts verdient (er hat ja erst einmal wahrscheinlich noch Arbeitslosengeld) muss man sehen, wie es weiter geht. Wenn er nichts mehr verdient, bekommt er ja selber Leistungen vom Staat und kann keinen Unterhalt beanspruchen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2004
Antwort auf:
Unterhalt/Scheidung
Also normaler Weise wird das was über dem Selbstbehalt liegt (von Bundesland zu Bundesland verschieden) auf alle Kinder nach Altersgruppe gestaffelt gerecht aufgeteielt. Die Stufen liegen glaube bei 6, 12 und 16 Jahren oder so ähnlich. Mit der Scheidung weiß ich nicht ob man sich da auch nen Beratungsschein holen kann. Sowas kann man nämlich beim Amtsgericht bekommen und dann kostet der Anwalt max 10,00 Euro der kann dann auch mit einem zusammen den Prozesskostenhilfeantrag stellen. Der Unterhalt wird dann je nach Arbeitslosengeld auf beide Kinder gerecht verteielt.
LG
Mitglied inaktiv - 30.11.2004, 21:28