Frage: Unterhalt nach Scheidung

Hallo, wir haben einen ehevertrag in dem wir geregelt haben das ich im falle einer scheidung unterhalt bekomme bis das kind 14 jahre alt ist. wir sind 6 mon getrennt. nun sagt mein ex ich solle ihm eine vereinbarung unterschreiben in der er mir noch 2 jahre nach der scheidung unterhalt für mich zahlen würde, dann nicht mehr. unser kind ist 6 jahre alt. ich arbeite halbtags stimmt es das das recht sich geändert hat und unser ehevetrag wg unterhalt ungültig ist und ich nach einer scheidung kein anspruch mehr auf unterhalt habe??? gilt unser ehevetrag nicht mehr? kann ich das einklagen mit dem ehevetrag &dem unterhalt?

Mitglied inaktiv - 28.06.2018, 15:40



Antwort auf: Unterhalt nach Scheidung

Hallo, ob Sie das einklagen können, kann ich Ihnen aus der Ferne nicht sagen. Ich kann nur dringend raten, sich anwaltlich beraten zu lassen und um Gotteswillen nicht zu unterschreiben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.06.2018



Antwort auf: Unterhalt nach Scheidung

Geh doch endlich zum Anwalt. Nur der kann dir da wirklich eine Antwort geben. Ob sich inzwischen gesetze geändert haben dürfte dabei keine Rolle spielen, nur darum ob der Vertrag grundsätzlich so gilt. Dein Mann zieht dich derartig über den Tisch und du machst bitte un amen. Komm aus der Opferrolle raus und wehre dich endlich.

von Felica am 28.06.2018, 16:15



Antwort auf: Unterhalt nach Scheidung

Liebe britsched, ähnlich wie bei den Fragen an Frau Ubbens oder in anderen Foren kann ich dir nur raten, dir endlich professionelle Hilfe/Beratung zu holen. Es nützt doch auch hier nichts, immer wieder Einzelfragen zu stellen, die letztendlich aber im Gesamtzusammenhang zu sehen sind. Ein Anwalt, der alle Umstände kennt, wird doch eventuell ganz andere Ratschläge erteilen, als jemand, der immer nur einen Brocken hingeworfen bekommt. Was nützt es dir, wenn jetzt hier jemand sagt "nee, kann er nicht so nicht machen", aber es evt. noch irgendeinen anderen Umstand gibt, bei dem die Antwort lauten würde "doch, kann er". Dann bist du doch hinterher die Dumme. Ehrlich, schaff endlich mal Ordnung in deinem Leben. Such dir eine Beratungsstelle für deine Erziehungsfragen, Fragen zum Leben und einen Anwalt, der die ganzen rechtlichen Belange bzgl. deinem Unterhalt, Kindesunterhalt und sonst noch was klärt. Das ist nicht böse gemeint - aber du musst endlich mal in die Hufe kommen, und die Gesamtsituation klären. Hier und da mal einen Teil vermeintlich zu klären, nützt dir und auch deinem Kind nichts.

von cube am 28.06.2018, 16:21



Antwort auf: Unterhalt nach Scheidung

also selbst wenn du sowas unterschreibst, was ich dir durchaus zutraue, ein findiger anwalt zerlegt es wegen sittenwidrigkeit. aber: diesen anwalt musst du endlich suchen!!! (und den akkusativ bitte benutzen!)

Mitglied inaktiv - 28.06.2018, 18:37



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